BDEW zählt 23.840 öffentliche Ladepunkte in Deutschland

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Genau 23.840 öffentlich zugängliche Ladepunkte weist das Ladesäulenregister des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit in Deutschland aus. Davon sind 15 Prozent Schnelllader.

Das entspricht einem Zuwachs von fast 50 Prozent gegenüber dem Dezember 2018. Alleine innerhalb dieses Jahres war das Wachstum beachtlich: Im April wies das Ladesäulenregister noch 17.400 öffentliche Ladepunkte aus, im August waren es bereits 20.650 Ladepunkte – also sind jeweils über 3.000 Ladepunkte pro Quartal hinzugekommen.

Der BDEW stellt hierbei die wichtige Rolle der Energieunternehmen – und somit der Verbandsmitglieder – heraus, die drei Viertel aller Ladepunkte bereitstellen und „den Ausbau der Ladeinfrastruktur kontinuierlich“ vorantreiben. Weitere Marktakteure seien zum Beispiel Parkhaus- und Parkplatzbetreiber, Supermärkte und Hotels. Da über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden, sei es umso wichtiger, „dass im privaten Bereich zügig die Hürden für den Aufbau von Ladeinfrastruktur abgebaut werden“, so der BDEW.

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Das Ladesäulenregister – abrufbar unter www.ladesaeulenregister.de – wird vom BDEW und dessen hundertprozentiger Tochter Energie Codes und Services GmbH beständig aktualisiert. Betreiber von Ladesäulen können sich kostenlos in das Register eintragen lassen. Zum Start des Ladesäulenregisters wurden die Daten aus den Erhebungen des BDEW seit 2012 als Grundlage verwendet. Die Anzahl der tatsächlich verfügbaren Ladepunkte in Deutschland ist jedoch deutlich höher als dort angegeben. Denn zum einen erfolgt die Eintragung von Ladesäulen in dem Register des BDEW auf freiwilliger Basis. Zum anderen fließen die Daten der Bundesnetzagentur in „unregelmäßigen Abständen“ in das Register mit ein. Doch auch die Datenbasis der Bundesnetzagentur ist lückenhaft. Denn Ladepunkte sind vor Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung von der Anzeigepflicht bei der Bundesnetzagentur ausgenommen. Zudem sind Ladepunkte mit Ladeleistungen von höchstens 3,7 kW weiterhin von der Anzeigepflicht befreit. Eine wirklich vollständige Datenbank gibt es in Deutschland nach wie vor nicht.
bdew.de

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