Öko-Sonderausgabenpauschale

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

Ausgaben für

  • die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und
  • den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988).

Worum handelt es sich bei einer thermisch-energetischen Sanierung von Gebäuden?

Dabei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden oder den Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern.

Was ist unter dem Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem zu verstehen?

Darunter ist der Ersatz eines auf fossilen Brennstoffen (insb. Öl, Gas, Kohle, Koks/Allesbrenner) oder auf Strom basierenden Heizungssystems (Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem zu verstehen („Heizkesseltausch“). In Frage kommen vor allem eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme, eine Holzzentralheizung (z.B. Pellets) oder eine Wärmepumpe.

Unter welchen Voraussetzungen steht das Öko-Sonderausgabenpauschale zu?

1. Das Pauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung (Umweltförderungsgesetz) geknüpft. Nähere Informationen dazu bietet die Kommunalkredit Public Consulting.

2. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen den Betrag von 4.000 Euro (thermisch-energetische Sanierung) bzw. von 2.000 Euro („Heizkesseltausch“) übersteigen.

Wie hoch ist das Öko-Sonderausgabenpauschale?

Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten „Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt. Demnach werden in Summe 4.000 Euro bzw. 2.000 Euro steuerlich wirksam.

Beispiel: Im September 2022 wird ein Heizkessel getauscht, im Dezember 2022 wird die Förderung ausbezahlt. Es werden im Rahmen der Veranlagung für die Jahre 2022 bis 2026 jeweils 400 Euro pauschal als Sonderausgaben berücksichtigt.

Werden innerhalb dieser fünf Jahre weitere Ausgaben für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen und/oder einen Heizkesseltausch getätigt und wird dafür eine Förderung ausbezahlt, kommt es zu einer Verlängerung des Berücksichtigungszeitraumes auf zehn Jahre.

Fortsetzung des Beispiels: Im Juni 2023 wird eine thermisch-energetische Sanierung durchgeführt. Bis zum Jahr 2026 werden 400 Euro jährlich für den Heizkesseltausch im Jahr 2022 berücksichtigt, ab dem Jahr 2027 bis 2031 werden 800 Euro jährlich berücksichtigt.

Wer kann das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen?

Nur der Empfänger der Förderung. Der Empfänger muss eine natürliche Person sein. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist jeder Eigentümer anspruchsberechtigt.

Kann auch eine Gesellschaft das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen?

Körperschaften (z.B. GmbH, Vereine) steht kein Sonderausgabenpauschale zu.

Bei einer Personengesellschaft kommt die Berücksichtigung des Pauschales bei einem Gesellschafter nur dann in Betracht, wenn es sich um eine natürliche Person handelt und die Ausgabe keine Betriebsausgabe darstellt.

Welche Gebäude kommen für begünstigte Sanierungsmaßnahmen in Frage?

Nur Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen, die ein privat genutztes Gebäude bzw. einen privat genutzten Gebäudeteil betreffen, berechtigen zur Inanspruchnahme des Pauschales. In Frage kommen daher vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen. Sanierungsmaßnahmen, die ein betrieblich genutztes oder vermietetes Gebäude bzw. Teile eines solchen betreffen, sind nicht begünstigt.

Aus diesem Grund wird im Förderansuchen drauf hingewiesen, dass nur die auf privat genutzte Gebäudeteile entfallenden Ausgaben abzüglich Förderungen für das Pauschale relevant sind; in jedem Fall müssen diese 4.000 Euro bzw 2.000 Euro übersteigen.

Beispiele:

Ein Einfamilienhaus, das ausschließlich Wohnzwecken dient, wird thermisch-energetisch saniert. Die Ausgaben betragen nach Abzug öffentlicher Förderungen 17.000 Euro und entfallen zur Gänze auf privat genutzte Gebäudeteile. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Öko-Sonderausgabenpauschales ist erfüllt.

Ein gemischt genutztes Gebäude, das zu 25% betrieblichen Zwecken und zu 75% eigenen Wohnzwecken dient, wird thermisch-energetisch saniert. Die Ausgaben betragen nach Abzug öffentlicher Förderungen 23.000 Euro und entfallen zu 75%, somit in Höhe von 17.250 Euro, auf privat genutzte Gebäudeteile. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Öko-Sonderausgabenpauschales ist erfüllt.

Was ist für die Berücksichtigung des Öko-Sonderausgabenpauschales erforderlich?

Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch genommen werden soll; sie ist direkt im Zuge der Beantragung der Bundesförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting abzugeben. Weiters ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erforderlich.

Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften muss die Hausverwaltung im Zuge der Förderabwicklung der KPC bei der Endabrechnung für die einzelnen Wohnungseigentümer elektronisch bekannt geben, ob das Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden soll oder nicht.

Die Übermittlung der für die Berücksichtigung des Pauschales erforderlichen Daten erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting. Das zustehende Pauschale wird dann automatisch vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuer-/Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Eine gesonderte Beantragung im Rahmen der Veranlagung ist nicht vorgesehen.

Ab wann kann das Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?

Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024