Die politischen Organe des Europäischen Parlaments 

Die verschiedenen politischen Organe des Europäischen Parlaments sind für die Organisation der Arbeiten des Parlaments und die legislative Planung zuständig sowie für die Geschäftsordnung des Parlaments und für verwaltungstechnische, finanzielle, personelle und organisatorische Anliegen.

Die Konferenz der Präsidenten

Die Konferenz der Präsidenten ist das politische Organ des Europäischen Parlaments, das für folgende Bereiche zuständig ist:

  • Organisation der Arbeiten des EP und Legislativplanung,
  • Zuweisung der Zuständigkeiten der Ausschüsse und der Delegationen sowie deren Zusammensetzung,
  • Beziehungen zu den übrigen Organen der Europäischen Union, den nationalen Parlamenten und Drittländern.

Die Konferenz der Präsidenten bereitet den Arbeitsplan des Organs und die Tagesordnung der Plenartagungen vor und legt die Sitzordnung der Abgeordneten im Plenarsaal fest.

Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des Parlaments und den Vorsitzenden der Fraktionen.

Der Konferenz gehört ferner ein Vertreter der fraktionslosen Mitglieder an, der jedoch über kein Stimmrecht verfügt.

Die Konferenz der Präsidenten fasst ihre Beschlüsse durch einen Konsens oder durch eine nach Maßgabe der Anzahl der Abgeordneten einer jeden Fraktion gewichtete Abstimmung.

Die Konferenz der Präsidenten nimmt die Aufgaben wahr, die ihr von der Geschäftsordnung zugewiesen werden.

Sie organisiert die Arbeiten des Europäischen Parlaments und seiner Organe.

Sie wird zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Legislativplanung und den Beziehungen zu den übrigen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union gehört.

Die Konferenz der Präsidenten tritt in der Regel zweimal monatlich zusammen.

Ihre Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Protokolle der Konferenz der Präsidenten werden in die Amtssprachen übersetzt, vervielfältigt und an alle Abgeordneten verteilt.

Jeder Abgeordnete kann Anfragen zu den Arbeiten der Konferenz der Präsidenten stellen.

Die Konferenz der Präsidenten gibt allen Abgeordneten außerhalb der Plenartagungen die Möglichkeit, ihren Standpunkt mit einer eingeladenen Persönlichkeit auszutauschen oder die Vorschläge der Kommission frühzeitig kennenzulernen.

Das Präsidium 

Das Präsidium ist das statutarische Leitungsorgan des Europäischen Parlaments. Es ist zuständig für die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments und für die Behandlung aller Fragen zu Verwaltung, Personal und Organisation.

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, den 14 Vizepräsidenten und den fünf Quästoren, die vom Plenum für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt werden und wiederwählbar sind.

Bei Beschlüssen des Präsidiums gibt im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Die Quästoren sind Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme.

Das Präsidium nimmt zahlreiche parlamentsinterne Aufgaben in den Bereichen Verwaltung und Finanzen wahr.

Es ist zuständig für alle Themen, die den internen Ablauf des Parlaments betreffen.

Das Präsidium bearbeitet die Anträge betreffend die Durchführung der Plenartagungen, es kann Ausschuss- oder Delegationssitzungen außerhalb der üblichen Arbeitsorte genehmigen und bereitet den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments vor.

Das Präsidium ernennt den Generalsekretär des Parlaments, der die Leitung der Verwaltungsdienste des Parlaments sicherstellt, und legt die Zusammensetzung und Organisation des Generalsekretariats fest. Das Präsidium tritt in der Regel einmal im Monat zusammen.

Die Protokolle des Präsidiums werden in die Amtssprachen übersetzt, vervielfältigt und an alle Abgeordneten verteilt.

Jeder Abgeordnete kann Anfragen zu den Arbeiten des Präsidiums stellen.

Das Präsidium entscheidet die Höhe der Fördergelder für die im Europäischen Parlament vertretenen politischen Parteien.

Das Kollegium der Quästoren

Das Kollegium der Quästoren ist das Organ des Europäischen Parlaments, das mit den Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut ist, die die Abgeordneten und ihre Arbeitsbedingungen direkt betreffen.

Das Kollegium der Quästoren besteht aus fünf Mitgliedern und tritt im Präsidium zusammen.

Das Europäische Parlament wählt die Quästoren nach der Wahl des Präsidenten und der 14 Vizepräsidenten. Die Quästoren werden in geheimer Mehrheitswahl in drei Wahlgängen gewählt: in den beiden ersten Wahlgängen ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, im letzten Wahlgang genügt die relative Mehrheit. Die Quästoren haben eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren und verfügen über eine beratende Stimme im Präsidium.

Die Quästoren sind mit der Bearbeitung der Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut, die die Abgeordneten direkt betreffen, wie etwa die Bereitstellung der Einrichtungen für die Abgeordneten und die allgemeinen Dienste.

Sie können Vorschläge zur Abänderung oder Neufassung von Texten in Bezug auf alle vom Präsidium beschlossenen Regelungen einreichen.

Die Quästoren treten in der Regel einmal monatlich zusammen.

Jeder Abgeordnete kann Anfragen zur Arbeit der Quästoren stellen.

Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden

Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden ist das politische Organ des Europäischen Parlaments, das eine bessere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen parlamentarischen Ausschüssen ermöglicht.

Der Konferenz der Ausschussvorsitzenden gehören die Vorsitzenden aller ständigen und nichtständigen Ausschüsse an; sie wählt einen Vorsitzenden. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden tritt in der Regel einmal monatlich in Straßburg während der Plenartagungen zusammen.

Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden kann der Konferenz der Präsidenten Vorschläge für die Arbeit der Ausschüsse und für die Aufstellung der Tagesordnung der Plenartagungen unterbreiten.

Bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen zwei Ausschüssen kann die Konferenz der Ausschussvorsitzenden die Konferenz der Präsidenten beraten.

Das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten können der Konferenz der Ausschussvorsitzenden bestimmte Aufgaben übertragen.

Die Konferenz der Delegationsvorsitzenden

Die Konferenz der Delegationsvorsitze („Conference of Delegation Chairs“, CDC) ist das politische Gremium des Europäischen Parlaments, das die Tätigkeit der 45 ständigen Delegationen koordiniert.

Die Konferenz stellt sicher, dass die Delegationen effizient und in Abstimmung mit den anderen Gremien des Parlaments arbeiten. Die regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Konferenz bieten ein Forum, um gemeinsame Probleme und Herausforderungen der Delegationen zu erörtern.

Mitglieder der Konferenz sind die Vorsitzenden der 45 ständigen Delegationen des Parlaments und der drei mit internationalen Beziehungen befassten Ausschüsse, nämlich der Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten (AFET), für Entwicklung (DEVE) und für internationalen Handel (INTA).

Einer der 45 Delegationsvorsitzenden wird zum Vorsitzenden der Konferenz gewählt.Er oder sie ist für die Dauer einer halben Wahlperiode des Europäischen Parlaments – das heißt zweieinhalb Jahre – im Amt.