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Synopse zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2022

August 2022

Die von der Bundesregierung eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (nachfolgend auch „Kodex“ oder „DCGK“ genannt) in der Regel einmal jährlich und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. 

Im Lichte der wachsenden Bedeutung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das FISG und das FüPoG II wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex in der am 16. Dezember 2019 beschlossenen, am 20. März 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Fassung ("DCGK 2020"), von der Regierungskommission weitreichend überarbeitet. Der von der Regierungskommission am 21. Januar 2022 vorgelegte Kodexänderungsentwurf ("DCGK 2022-E") erfuhr im Zuge des Konsultationsverfahrens noch maßgebliche Anpassungen

Am 28. April 2022 hat die Regierungskommission die finale Änderung des Kodex beschlossen, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden und damit in Kraft getreten ist ("DCGK 2022"). Der neue DCGK 2022 bildet nunmehr die Grundlage für die bei börsennotierten Gesellschaften von Vorstand und Aufsichtsrat abzugebenden Entsprechenserklärungen.

Um den Verwaltungsorganen die Umsetzung und Auslegung des Kodex in seiner neuen Fassung zu erleichtern, haben wir ergänzend zu unserer DCGK-Checkliste eine Synopse erstellt, in der die im Frühjahr 2022 vorgeschlagenen und beschlossenen Änderungen des Kodex und seiner Begründung kenntlich gemacht sind (DCGK 2020, DCGK 2022-E, DCGK 2022).

Veröffentlichung
CMS Broschüre DCGK 2022 Synopse
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Autoren

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Dr. Petra Schaffner
Partnerin
Köln
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Dominik von Zehmen
Counsel
Frankfurt
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Carola Kürten
Senior Associate
Köln