Green Frontrunner – Förderung, Bedingungen

International ausgerichtete F&E Projekte mit Fokus auf Klima- und Umweltschutz
Green Frontrunner

"Green Frontrunner" richtet sich an international aktive Unternehmen, die eine technologische Frontrunner-Position innehaben oder gerade am Sprung sind diese zu erreichen. Gefördert werden Forschungs- und Enwicklungsprojekte, welche in eine offensive Geschäftsfeldstrategie eingebettet sind und auf die Herausforderungen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes eingehen.

+++ Aktueller Hinweis +++

Die Ausschreibung "Green Frontrunner" wurde mit 23. Februar 2023 geschlossen. Es gibt seit 28. Februar 2023 eine neue "Frontrunner"-Ausschreibung.
Hinweis: Die für bereits genehmigten Green Frontrunner-Projekte gültigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie nach wie vor unter der Seite Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.

Worum geht es bei der "Green Frontrunner"-Strategie?

Das F&E-Projekt muss in eine offensive Geschäftsfeldstrategie eingebettet sein. Dabei sind zwei Strategie-Dimensionen besonders relevant:

  • Technologie- und Innovationsführerschaft: Die Geschäftsfeldstrategie ist auf die Entwicklung neuer Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen ausgerichtet. Im Fokus stehen Strategien, welche sich z. B. durch höhere Qualität vom Mitbewerb differenzieren. Dadurch ergeben sich hohe Wachstumspotentiale auf den internationalen Märkten.
  • Klima- und Umweltstrategie: Ausrichtung der Geschäftsfeldstrategie am europäischen „Green Deal“ bzw. an den Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes. Im Fokus stehen hier nicht Einsparungsstrategien von z. B. erdölbasierten Energieträgern, sondern neue Geschäftsstrategien bzw. -modelle, welche sich in Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz von bestehenden Ansätzen grundsätzlich unterscheiden.

Was zeichnet "Green Frontrunner"-Projekte aus?

Die Projekte

  • weisen eine offensive Frontrunner-Strategie auf (europäische und internationale Spitzenposition soll im F&E-Projekt aufgebaut werden)
  • haben eine klare, positive Klima- und Umweltauswirkung
  • verfolgen eine plausible Umweltstrategie

Was sind die besonderen Förderkriterien?

Für die Bewertung der "Green Frontrunner"-Projekte gelten die Kriterien des Leitfadens für Unternehmensprojekte der experimentellen Entwicklung. An eingereichte Forschungs- und Entwicklungsprojekte wird ein hoher Anspruch in Bezug auf den Innovationsgehalt, das technische Risiko sowie den Nutzen der Entwicklung gestellt. Ein hohes wirtschaftliches Risiko des Vorhabens wird im Sinne des "Green Frontrunner"-Programms positiv bewertet.

Voraussetzung für eine Förderung sind weiters positive Auswirkungen des Vorhabens auf den Klima- bzw. Umweltschutz.

Für diese Initiative spezifisch ist auch der Bewertungspunkt der Frontrunner-Positionierung bzw. der "Green Frontrunner"-Strategie.

+++ Aktueller Hinweis +++

Die Ausschreibung "Green Frontrunner" wurde mit 23. Februar 2023 geschlossen. Es gibt seit 28. Februar 2023 eine neue "Frontrunner"-Ausschreibung.
Hinweis: Die für bereits genehmigten Green Frontrunner-Projekte gültigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie nach wie vor unter der Seite Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.

 

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Zielgruppe "Green Frontrunner" adressiert in seiner Schwerpunktsetzung zwei Zielgruppen: 1. KMU (insbesondere Scaleups), mittelständische Unternehmen und 2. etablierte Frontrunner-Unternehmen. Hinweis: Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter:innen) bzw. Unternehmen in der Gründungsphase stehen nicht im Fokus.
Auswahl durch laufende Begutachtung durch FFG
Was wird gefördert Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. In der Regel für Großunternehmen 25 %, mittlere Unternehmen 35 % und kleine Unternehmen 45 % der Projektkosten. "Green Frontrunner"-Projekte sind für gewöhnlich "single firm"-Projekte, daher ist keine Kooperations-Bonifizierung vorgesehen, wie sie zum Beispiel im Basisprogramm erfolgt.
Min. / max. Förderung 0 / maximal € 2,0 Mio.
Welche Kosten werden gefördert? Siehe FFG-Kostenleitfaden
Min. / max. Laufzeit 24 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2022 - 31.12.2035

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