Person sitzt an Maschine

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung

Die Investitions-Fazilität unter der
Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“

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Wettbewerbsrunden

Die Fazilität plant eine sektoroffene Wettbewerbsrunde in Ghana, Marokko, Ruanda und Senegal.
Investitionsvorschläge können vom 15. Mail bis 1. Juli 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen

Über uns

Employees working with materials
KfW-Bildarchiv / photothek.net

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFB) ist ein Investitionsmechanismus, den die KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen hat. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“. Weitere Informationen über die Sonderinitiative und ihre Angebote finden Sie auf der Website Invest for Jobs.

IFB vergibt wettbewerbsorientierte Zuschüsse zur Kofinanzierung von Investitionen, die ein hohes Potential haben, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Investitionsprojekte mit den besten Erfolgsaussichten auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten werden zielgerecht gefördert.

Vorstellung des Bewerbungsprozesses

Hintergrund und Kontext

Wirtschaftsreformen und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit haben in vielen Teilen Afrikas neue, dynamische Wachstumsmärkte hervorgebracht. Afrikanische Länder bieten zunehmend attraktive Perspektiven für Unternehmen und Investoren: eine junge Bevölkerung, eine wachsende Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Fachkräften, steigende Kaufkraft, neue Märkte und die Integration in globale Wertschöpfungsketten.

Mit jährlichen Wachstumsraten von sieben Prozent und mehr gehörten Länder wie Äthiopien, Ghana, Senegal und Côte d’Ivoire vor den schweren wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Corona-Pandemie zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Viele afrikanische Länder haben gute Aussichten, nach Überwindung der Pandemie wieder an ihren früheren Kurs anzuknüpfen. Es ist jedoch noch nicht sicher, bis wann Wachstum und Beschäftigung wieder das Niveau von vor der Corona-Pandemie erreichen werden. Gleichzeitig braucht Afrika aber etwa 20 Millionen Arbeitsplätze pro Jahr, um seiner jungen Bevölkerung eine Zukunftsperspektive zu geben. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat sich mit der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ zum Ziel gesetzt, deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen und Investoren bei ihrem Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Initiative zielt darauf ab, gute Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern – als Beitrag zur Umsetzung des Marshallplans mit Afrika und des G20 Compacts mit Afrika.

People standing in front of a truck
KfW-Bildarchiv / photothek.net

Im Rahmen dieser Sonderinitiative stellt die Fazilität Investitionen für Beschäftigung Fördermittel für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Partner zur Überwindung von Investitionshemmnissen bereit. IFB bietet Kofinanzierungszuschüsse für beschäftigungsfördernde Investitionen, begleitende Beratungsleistungen und den Aufbau von Investitionen, wie Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen. Damit werden Hindernisse für die Schaffung zusätzlicher und besserer Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft beseitigt. Die Mittel werden im Rahmen von Wettbewerbsrunden auf der Grundlage transparenter Förderkriterien zur Verfügung gestellt.

Die Fazilität nutzt ein schlankes und transparentes wettbewerbsorientiertes Antragsverfahren, um diejenigen Projekte auszuwählen, die das größte Potenzial haben, Investitionshindernisse zu beseitigen und Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau der Stromversorgung, die Bereitstellung von Zufahrtsstraßen, der Bau und die Ausstattung von Ausbildungszentren oder die Verbesserung der lokalen Zulieferindustrie. Diese Aktivitäten werden nun durch das Corona Response Programm von IFB ergänzt.

Finanzielle und sonstige Unterstützungsangebote der Fazilität

Die Zuschüsse der Fazilität Investitionen für Beschäftigung richten sich an Projektpartner aus dem öffentlichen und privaten Sektor (einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften), die ein Investitionsprojekt konzipiert haben, mit dem sie Arbeitsplätze schaffen wollen, aber vor Herausforderungen stehen, die durch finanzielle Unterstützung ganz oder teilweise gelöst werden können.

Mitarbeiterinnen in Fabrik
KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow

Finanzielle Unterstützung wird für ausgewählte Projekte nach den folgenden Grundsätzen gewährt:

  • Alle Antragsteller müssen juristische Personen sein, die in einem Land in Afrika oder Europa (Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone) registriert sind. Antragsteller mit Sitz außerhalb des Partnerlandes können ihre Konzepte nur in Partnerschaft/Konsortium mit Projektpartnern einreichen, die im Partnerland registriert und dort operativ tätig sind;
  • Die Fazilität finanziert grundsätzlich nicht die gesamten Kosten eines Projektes, sondern stellt eine Kofinanzierung bereit, um die vom Antragsteller und seinen Projektpartnern mobilisierten Ressourcen zu ergänzen. Die Höhe der verfügbaren Kofinanzierung variiert je nach Projekttyp zwischen 25 % und 90 % (siehe Details und weitere Modalitäten in den Richtlinien für Antragsteller für die jeweilige Wettbewerbsrunde);
  • Die Kofinanzierungszuschüsse reichen von 1 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro (oder den Gegenwert in der Landeswährung des Partnerlandes). Projekte, die einen Kofinanzierungsbeitrag ober- oder unterhalb dieser Spanne benötigen, kommen nicht für eine Förderung infrage;
  • Die Fazilität stellt Fördermittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Beträge nicht zurückgezahlt werden müssen, solange der Antragsteller sie für den vertraglich vereinbarten Zweck und in Übereinstimmung mit den in der Finanzierungsvereinbarung genannten Vergabegrundsätzen verwendet;
  • Die Fazilität wird ihre Kofinanzierung in Fremdwährung (EUR) auszahlen. Antragsteller, deren Projekte eine Förderung in der Landeswährung des Partnerlandes benötigen, können den Zuschussbetrag in dieser Währung erhalten, wobei der Modus der Währungsumrechnung in den Finanzierungsvereinbarungen festgelegt wird. In jedem Fall werden die Zuschussbeträge vertraglich in Euro festgelegt und können nicht in Abhängigkeit von der Entwicklung des Wechselkurses aufgestockt werden;
  • Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung zahlt ihren Finanzierungsbeitrag in Tranchen aus. Die genauen Auszahlungszeitpläne werden für jedes Projekt individuell festgelegt. Die Antragsteller müssen ihren vertraglich vereinbarten Eigenanteil in der Regel ebenfalls zu den Terminen der Tranchenzahlungen erbringen. Dies gilt als Bedingung für die Auszahlungen durch die Fazilität;
  • Wenn das Projekt den Erwerb von Ausrüstung, Maschinen oder Dienstleistungen von einem Drittanbieter beinhaltet, kann die Fazilität ihren Zuschuss direkt an diesen Anbieter auszahlen. Die Regeln und Prozesse für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen werden in der Finanzierungsvereinbarung festgelegt und entsprechen den internationalen Best Practices.

Zusätzlich zum finanziellen Beitrag kann die Fazilität ausgewählte Zuschussempfänger auch auf technischer Ebene unterstützen, z.B. durch Beratung oder andere Dienstleistungen, die für eine erfolgreiche Vorbereitung und/oder operative Umsetzung des Projekts erforderlich sein können. Die Ausgaben für solche selektiven technischen Unterstützungsleistungen können zusätzlich zu dem vereinbarten Zuschussbeitrag finanziert werden.

    Projektauswahlverfahren

    Die Fazilität hat ein schlankes und wettbewerbsorientiertes Antragsverfahren zur bedarfsorientierten und flexiblen Durchführung ihrer Wettbewerbsrunden entwickelt. Der angewandte Auswahlmechanismus dient dazu, eine optimale Zuteilung der begrenzt verfügbaren Mittel zu erreichen, und diejenigen Projekte zu identifizieren, die das höchste Erfolgspotenzial in Bezug auf die Anzahl und Qualität der neu geschaffenen Arbeitsplätze aufweisen.

    Person bearbeitet Material

    Dieser Prozess ist weitgehend vergleichbar mit dem kompetitiven Finanzierungsmechanismus eines "Challenge Fund". Wir suchen Projekte, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden. Das heißt, der Umsetzungsbeginn dieser Projekte muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgen können (wobei noch kürzere Zeiträume bevorzugt werden). Außerdem müssen die für die Durchführung der Projekte benötigten Ressourcen und Partner bereits identifiziert worden sein.

    Eine Wettbewerbsrunde umfasst zwei Antragsstufen:

    Stufe 1: Concept Notes

    Diese Phase steht allen Antragstellern (auch Konsortien) offen, die ein Investitionsprojekt im Partnerland durchführen, das unabhängig vom Wirtschaftssektor zu einem der Key Performance Indicators (KPIs) der Fazilität beiträgt. In dieser Phase reichen die Antragsteller über ein Online-Bewerbungssystem eine Konzeptbeschreibung (Concept Note) ein, die die wichtigsten Informationen über das Projekt und den Antragsteller enthält. Das benutzerfreundliche System unterstützt den Antragsteller dabei, die einzelnen Felder des Concept-Note-Formulars zu verstehen, festzustellen, ob das vorgeschlagene Projekt die Fördervoraussetzungen der Fazilität erfüllt, und die Projektidee zu skizzieren. Die Auswertung dieser Phase resultiert in einer Shortlist der vielversprechendsten Concept Notes.

    Stufe 2: Projektvorschläge

    In der zweiten Phase werden die in die engere Wahl gekommenen Antragsteller aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag mit detaillierten Finanz- und Umsetzungsplänen einzureichen, um so die in der ersten Phase übermittelten Informationen zu ergänzen. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass die vorgeschlagenen Projekte nicht nur theoretisch überzeugend sind, sondern dass sie auch mit den Management- und Betriebsressourcen des Antragstellers umsetzbar sind. Nach einer eingehenden Due-Diligence-Prüfung und einer weiteren fachlichen Prüfung erfolgt die finale Auswahl der Projekte auf der Grundlage der quantitativen und qualitativen Auswahlkriterien, die in den Richtlinien für Antragsteller für die jeweilige Wettbewerbsrunde beschrieben sind.

    Den erfolgreichen Antragstellern wird eine Finanzierungsvereinbarung angeboten, die an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann, beispielsweise an das Vorliegen einer Genehmigung oder Lizenz für eine geplante Investition. In bestimmten Fällen kann die Fazilität ausgewählten Antragstellern technische Unterstützung bei der Vorbereitung eines vollständigen Projektes gewähren – beispielsweise durch die Bereitstellung eines technischen Experten zur Durchführung einer von der Fazilität geforderten Umweltverträglichkeitsprüfung.

    Arbeiten in Fabrik  © KfW-Bildarchiv / Dawim Meckel/OSTKREUZ

    Key Performance Indicators

    Unter Key Performance Indicators (KPIs) verstehen wir den möglichen quantitativen Beitrag des ausgewählten Projektes zu den Zielen der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ der Deutschen Bundesregierung. Bei der finanziellen Unterstützung durch die Fazilität Investitionen für Beschäftigung stehen die folgenden drei KPIs im Vordergrund:

    • Die Anzahl der Menschen, die einen neuen Arbeitsplatz haben werden;
    • Die Anzahl der Personen, deren Arbeitsbedingungen sich verbessert haben und deren Einkommen gestiegen sind;
    • Die Anzahl der Absolventen von beruflichen und akademischen Bildungseinrichtungen oder anderen arbeitsmarktrelevanten Qualifizierungsprogrammen.

    Im Rahmen des Corona Response Programms fördert die Fazilität auch die folgenden neuen Key Performance Indicators:

    • Anzahl der Unternehmen, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dabei unterstützt wurden, Arbeitsplätze zu erhalten; und
    • Anzahl der in diesen Unternehmen beschäftigten Personen.

    Weitere Details zu den Definitionen dieser KPIs werden in den Richtlinien für Antragsteller für die jeweiligen Wettbewerbsrunden erläutert.

    Corona Response Programme

    In Anbetracht der tiefgreifenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Wirtschaft und Beschäftigung in den Partnerländern, hat die IFB in 2020 das „Corona-Response-Programme“ ins Leben gerufen. Die Corona Response Programme (CRP)-Komponente hat sich dem Ziel verschrieben, dem pandemiebedingten Abbau von Arbeitsplätzen in Afrika entgegenzuwirken. Um eine zügige und effektive Umsetzung zu gewährleisten, werden die CRP-Mittel über ausgewählte Finanzpartnerinstitute (PFI) in den Partnerländern an förderungsfähige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ausgezahlt. Die PFIs wurden von der KfW vorausgewählt und kommen aus Äthiopien, Ghana, Ruanda, Senegal, der Elfenbeinküste, Tunesien und Marokko. Aufgrund ihrer Marktnähe verstehen sie die lokalen Gegebenheiten, Herausforderungen und Auswirkungen der Pandemie am besten und können daher die förderungswürdigen KMUs gezielt identifizieren.  

    Mittels der im Rahmen des Programms zugesagten Zuschüsse, können die begünstigten KMU nun ihre Zinsverbindlichkeiten begleichen oder ihre Betriebs- und Personalkosten decken, die für den Erhalt gefährdeter Arbeitsplätze maßgeblich sind. Das CRP richtet sich an KMU, die sich pandemiebedingt aktuell in einer prekären Situation befinden, jedoch vor Beginn der Pandemie finanzielle Vitalität und Wachstumspotenzial aufwiesen. Neben der Erfüllung von Kriterien der finanziellen Förderungswürdigkeit, sind förderfähige KMU nachweislich in Privateigentum, verfügen über eine Mitarbeitergröße von 25 bis 250 und sind frei von Gesellschaftern, die als politisch exponierte Personen gelten. 

    Die ersten Vorschläge der PFIs für förderfähige KMU gingen bereits wenige Wochen nach der Ankündigung der Programminitiierung ein und wurden von der IFB schnell bedient. Die ersten Auszahlungen erfolgten im Oktober 2020 und werden seither kontinuierlich fortgesetzt. Das CRP verfügt insgesamt über ein Budgetvolumen von 65 Millionen Euro. Hiervon wurden bis Oktober 2022 rund 59 Millionen Euro an die PFIs ausgezahlt, wovon rund 54 Millionen Euro an die förderungsfähigen KMU weitergeleitet wurden. Das CRP hat dazu beigetragen, die unmittelbaren Auswirkungen der Covid-19 Pandemie in den Partnerländern einzudämmen, indem es insgesamt 1.919 förderungsfähige KMU mit insgesamt 106.189 Arbeitsplätzen unterstützt hat. Planmäßig nach zwei Jahren beendete das Programm im Oktober 2022 seine aktiven Auszahlungen.

     

    FAQ: Häufig gestellte Fragen

    Für Fragen zu den Wettbewerbsrunden, besuchen Sie bitte unsere  FAQ-Seite. (Diese ist nur auf Englisch und Französisch verfügbar.)

    Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, nutzen Sie bitte eine unserer CfP-spezifischen E-mail-Adressen:

    Für Fragen zur Wettbewerbsrunde, die im Juni 2023 in Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Ruanda, Senegal und Tunesien lief, nutzen Sie bitte nur die folgende E-Mail-Adresse: cfp-ife.june2023@invest-for-jobs.com

    Für Fragen zur Wettbewerbsrunde, die im Juni 2023 in Marokko lief, nutzen Sie bitte nur die folgende E-Mail-Adresse: cfp-ife.maroc@invest-for-jobs.com

    Für Fragen zur Wettbewerbsrunde, die im November 2022 in Ägypten, Äthiopien, Côte d‘Ivoire, Ghana, Ruanda, Senegal und Tunesien lief, nutzen Sie bitte nur die folgende E-Mail-Adresse: cfp.regional@invest-for-jobs.com

    Download-Center

    In unserem Download-Center finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Dokumente der IFB zum Herunterladen. (Diese ist nur auf Englisch und Französisch verfügbar.)

    Zum Download-Center 

    Kontakt

    Für allgemeine Informationen zur Sonderinitiative und zur Fazilität, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:

    info@invest-for-jobs.com


    Adresse:

    Investitionen für Beschäftigung (Investing for Employment) GmbH
    Eulenkrugstraße 55-57
    22359 Hamburg
    Germany

    Beschwerdemechanismus

    Haben Sie Beschwerden bezüglich des Programms? Werfen Sie einen Blick auf den IFE Beschwerdemechanismus. (Diese Informationen stehen nur auf Englisch und Französisch zur Verfügung)

    Kontakt

    Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

    Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

    Partnerländer: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

    Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbände: https://invest-for-jobs.com/leistungen

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