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Auch Minijobber können die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten

Ob Strom, Gas oder Lebensmittel - die Preise in Deutschland steigen weiter an. Im September 2022 hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket beschlossen, um die Bevölkerung erneut zu unterstützen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zu gewähren - die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. In diesem Beitrag erklären wir, wie auch Minijobber von dieser Prämie profitieren können.

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine steuer- und beitragsfreie Sonderzahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sie freiwillig an ihre Beschäftigten zahlen. Durch diese Prämie können die Beschäftigten aufgrund der hohen Inflation finanziell entlastet werden.

Unternehmen können die Inflationsausgleichsprämie entweder steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn steuerfrei gewähren.

Können auch Minijobber die Inflationsausgleichsprämie erhalten?

Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – ganz egal, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach können auch Minijobberinnen und Minijobber sie bekommen.

Wann und wie wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?

Für die Auszahlung der Prämie gelten folgende Regelungen:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zum 31. Dezember 2024 auszahlen.
  • Die Obergrenze von insgesamt 3.000 Euro gilt für den gesamten Zeitraum und entsteht nicht jedes Jahr aufs Neue.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können entscheiden, in welcher Höhe die Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird.
  • Die Sonderzahlung erfolgt zusätzlich zum Verdienst. Sie wird bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung nicht zum Arbeitsentgelt hinzugerechnet.
  • Unternehmen haben auch die Möglichkeit, den Gesamtbetrag in mehreren Teilbeträgen zu zahlen.

Wie erfolgt die Zahlung bei mehreren Beschäftigungen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen können die Inflationsausgleichsprämie jeweils von jedem ihrer Arbeitgeber erhalten.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer übt eine Hauptbeschäftigung und daneben einen Minijob aus. Somit kann er die Inflationsausgleichsprämie grundsätzlich von beiden Arbeitgebern erhalten. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer insgesamt sogar bis zu 6.000 Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten.

Wird die Inflationsausgleichsprämie auf Sozialleistungen angerechnet?

Die Prämie wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.

Weitere Informationen finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte auf der Internetseite der Bundesregierung.

Ansprechpartner ist die Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist der einzige und richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um das Thema Steuerrecht und Inflationsausgleichsprämie.

Das Bundesfinanzministerium hat die wichtigsten Informationen in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt.

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Regina Krammer
RK
Regina Krammer

Hallo,
erneut bitte ich um Antwort auf meine Frage, ob bei voller Ausschöpfung des Jahreslimits von ca. 6400€ zusätzlich eine Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie möglich ist

Regina Krammer
RK
Regina Krammer

Kann eine Inflationsausgleichsprämie auch zusätzlich ausgdzahlt werden, wenn die Jahresgrenze von 6400€ erreicht ist?

Vera Nar
VN
Vera Nar

Ich habe im Laufe des Jahres eine steuerfreie Tätigkeit ausgeübt, und im November habe ich die Grenze von etwa 2.999 erreicht. Daraufhin habe ich von meinem Arbeitgeber einen festen Vertrag erhalten und im Dezember eine Inflationsprämie in Höhe von 1.125 Euro erhalten. Da mein Einkommen nun über der Grenze für steuerfreie Auszahlungen liegt, verlangt das Jobcenter von mir, diese Zahlung zurückzuerstatten. Ist dies möglich?

Holger Bauer
HB
Holger Bauer

Muss ich die Zahlung der Inflationsausgleichprämie an meine Haushaltshilfe mit einer Änderungsmeldung der Minijob zentrale mitteilen?

Elvira Salzmann
ES
Elvira Salzmann

Hallo und guten Tag,
müssen die Arbeitgeber den Minijobber die Inflationsausgleichprämie auszahlen? Kann ich auch noch Rückwirkend eine Prämie nachfordern?
Wo beantrage ich dies Zahlung?

mit freundlichen Grüßen
Elvira Salzmann

Sabine Altendorf
SA
Sabine Altendorf

Hallo zusammen,

ich wüsste gern, ob auch *häusliche* Minijobber die Inflationsausgleichsprämie erhalten können?

Anna H.
AH
Anna H.

Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat die Prämie auf 2 Teile geteilt:
1.500 Auszahlung im März 2023 und 1.500 im März 2024.
Ich bin bei diesem Arbeitgeber erst ab 01.05.2023 beschäftigt und klar hab es im März 2023 damals nicht bekommen.
Hab ich einen Anspruch jetzt dieses Jahr im März 2024 ganze Prämie i.H.v. 3000 zu bekommen?
VG

P.Kewes
PK
P.Kewes

Unser Arbeitgeber hat den Inflationsausgleich an alle Festangestellten bezahlt. Muss der Arbeitgeber dann auch an die Minijober anteilig den Inflationsausgleich zahlen? Hab im Netzt gelesen das wenn man wenn an alle im Betrieb zahlen muss

Gabriele Stollenwe...
GS
Gabriele Stollenwe...

hallo,
Ich war vom 1.6.2023 bis zum 31.1 2024 als minijobber in einem Betrieb angestellt vorher war ich dort in Vollzeit, seid 1.6 in Rente.
als ich zum Ende Januar gekündigt habe wurde mir die inflationsausgleichprämie verwehrt da ich dafür lt meinem Arbeitgeber im Februar dort noch arbeiten müsste, er sagt das hat die Krankenkasse bestimmt?
warum ist das so?
Zur Info: mein exArbeitgeber hat sich dazu verpflichtet

Klara N
KN
Klara N

Kann ich noch Inflationsausgleichsprämie für das Jahr 2023 bei meinem Arbeitgeber beantragen?

MarionB
MA
MarionB

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des AG. Einen Anspruch kann nicht hergeleitet werden, ausser es liegt eine tarifliche Vereinbarung vor.

Zühre Achoukhi
ZA
Zühre Achoukhi

Ich bin keine festangestellte , habe allerdings bis ende 2023 „VERTRAGLICH“als vollzeit mit einem befristeten vertrag der bis ende ’23 auch war, gearbeitet . Mein Arbeitgeber hat zwar meinen Arbeitsvertrag mit einem zusatzverttag auf teilzeit Beschäftigung verlängert was aber auch nur bis zum 31.03.24 ist , dem ich leider zusagen musste da ich leider in diesem Moment nichts anderes bekommen habe ! Von diesem inflationsausgleichprämie habe ich gerade mal nur die hälfte von den 3000 Euro was mir zustand bekommen !
Meine Frage ; STEHT MIR TROTZ MEINEM GEKÜRZTEN ARBEITSVERTRAG MIT EINER GEKÜRZTEN ARBEITSZEIT (TEILZEIT) BESCHÄFTIGUNG NOCH DIE VOLLE INFLATIONSAUSGLEICHSPRÄMIE ZU ???? MÜSSTE ER MIR /SOLLTE ER MIR DEN REST NOCH AUSZAHLEN ???

Julia Bock
JB
Julia Bock

Ich habe gelesen, dass die steuerfreie Inlationsgrenze bei 3000€ liegt. Bei Ausübung eines Minijobs/ weiteren Jobs sich auf 6000€ erhöht. Erhöht sich die steuerfreie Grenze bei z.B. Ausübung von drei Jobs dann automatisch auf 9000€? Oder gibt es eine insgesamt Höchstgrenze egal wieviele Beschäftigungsverhältnisse man hat?

Claudia Hofmann
CH
Claudia Hofmann

Wen man aber beim gleichen Arbeitgeber mit zwei verschiedenen Namen,z.b. GmbH und eine Ohg arbeitet,das heißt einmal Hauptshob u Nebenshop ausübt,kann man diese Prämie 2x bekommen?

Anna Müller
AM
Anna Müller

Woher kriegt der Arbeitgeber den Inflationsausgleich für seine Beschäftigten? Ich bin derzeit Minijobberin und habe bis jetzt noch keinen Inflationsausgleich erhalten. Ich bezweifle sonst, dass mein AG von sich aus nicht mehr zahlen möchte, wenn er das aus eigener Taschen zahlen muss

Thomas Hunt
TH
Thomas Hunt

Ich bin frühpensionierte Postbeamter und habe bei der Caritas einen Nebenjob, 2 Tage halbtags Kinderbetreuung. Von der Caritas habe ich 41 Euro Inflationsausgleich bekommen. Die Telekom gibt mir nichts mehr, da ich ja bereits Geld bekommen habe. Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich mit einer Kündigung zuvorgekommen. 3000 Euro durch die Lappen oder ??? Die Telekom antwortet auf meinen Brief nicht, warte seit 4 Monaten.

Monika Pritzl
MP
Monika Pritzl

Ich beziehe die Erwerbsminderungsrente auf Zeit und habe einen Minijob auf 520 Euro
Steht dann auch mir die Inflationsausgleichprämie zu?

Tonie Schmid
TS
Tonie Schmid

Muss die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie für einen Minijobber im Privathaushalt gemeldet werden?

Marie =luise Gnör...
MG
Marie =luise Gnör...

Ich bin Minijobber bekomme aber nicht immer soviel Stunden das ich such 520 Euro erhalte. Wenn der Arbeitgeber diese Inflationsausgleich freiwillig zahlen soll
Frag ich mich allen Ernstes ob überhaupt ein Arbeitnehmer diesen Ausgleich erhält.
Denn der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber doch nicht Regresspflichtig machen .Dafür gibt’s ja keine Grundlage.
Da gehen wieder die Leer aus , die es sowieso nötig haben. Wie kann ich denn an dieses Geld kommen ohne gleich meinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Warum wird der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Dann hätten wirklich alle was davon. Ich kenne bisher keinen Arbeitgeber der einen Inflationsausgleich freiwillig bezahlt.

J.Steinbach
JS
J.Steinbach

Ist Ihnen folgendes Problem untergekommen?
Die Inflationsausgleichsprämie sollte für jeden Arbeitgeber als Betriebsausgabe ohne Einschränkung gelten.
Ein Vollzeitjob-Arbeitgeber kann die Inflationsausgleichsprämie „dem Lohnkonto zurechnen“ ist also Betriebsausgabe.
Ein Minijob-Arbeitgeber für Haushaltsnahe Dienstleistungen müsste vermutlich die Inflationsausgleichsprämie in der Steuererklärung auch den Haushaltsnahen Dienstleistungen zuordnen und würde somit den Einschränkungen der Haushaltsnahen Dienstleistung unterliegen (fixe 20% Steuerermäßigung und gedeckelt auf 510,- € ).
Falls sich die Situation so darstellt wie oben beschrieben, sehe ich z.B. bei einer Einmal-Zahlung von 3.000,- in 2023, eine eklatante Benachteiligung eines Minijob-Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitgeber eines Vollzeit-Arbeitnehmers in 2-facher Hinsicht:
(1) Es können nur 20% der Inflationsausgleichsprämie von der Steuer abgesetzt werden und nicht der individuelle Grenzsteuersatz des Arbeitgebers.
(2) Die Steuerermäßigung ist gedeckelt bei 510,- € (20% von 2.550,-).
Oder sehen Sie eine Möglichkeit, als Minijob-Arbeitgeber für Haushaltsnahe Dienstleistungen die Inflationsausgleichsprämie voll als Betriebsausgabe o.ä. anzusetzen, ohne Deckelung usw.?

Nina Münker
NM
Nina Münker

Sehr geehrte Damen und Herren,
grds. ist es ja möglich, die IAP als Ausgliech zu gemachten Überstunden zu leisten, die dann wiederum, gekürzt werden. Ist das auch dann möglich, wenn bei einem Minijob die Geringfügigkeitsgrenze eigentlichbereits überschritten ist – mit der Folge, dass aufgrund der IAP die Stunden dann entlohnt werden und ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze dennoch nicht zu berüfhcten ist?

Ich danke für eine Rückmeldung.
Freundliche Grüße.

Phillip Meier
PM
Phillip Meier

Hallo, meine Frage ist, in einem kleinen Unternehmen mit 2 Beschäftigten und einem Jahrespraktikanten nun folgender Fall. Der Arbeitgeber möchte seine Mutter anmelden und geringfügig entlohnen. Diese soll dann die Inflationsausgleichzahlung bekommen. Dies sollte doch möglich sein. Die Frage warum er diese anmeldet und ob die anderen Mitarbeiter die IAP auch bekommen sollte doch irrelevant sein, oder?

Hubertus Lengsfeld
HL
Hubertus Lengsfeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Inflationsausgleichsprämie stellt wie oben ausgeführt eine Sonderzahlung dar. Andrerseits ist bei Minijob mit Verdienstgrenze ausgeführt: Neben dem fortlaufend gezahlten Minijob-Lohn zählen zum Verdienst eines Minijobbers auch alle einmaligen Sonderzahlungen (auch Einmalzahlungen genannt). Dazu gehört zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld. Grundsätzlich gilt: Alle Sonderzahlungen, die vorhersehbar sind, müssen bereits zu Beginn der Beschäftigung mit als Verdienst verrechnet werden.
Kann letztlich der Minijobber einmalig über die 8.112 € hinaus verdienen, wenn die IAP gezahlt wird oder nicht?
Danke für die Rückmeldung

Edith Wintersohl
EW
Edith Wintersohl

Ich bin seit 1. April Rentnerin der Deutschen Rentenversicherung. Bis Ende Juli war ich weiter mit 27,5 Wochenstunden im öffentlichen Dienst angestellt, ab 01. August noch mit 10 Stunden wöchentlich im öffentlichen Dienst. Ich habe im Juli die erste Ausgleichszahlung erhalten, danach keine Leistung daraus mehr. Ist das rechtens oder an wen sollte ich mich wenden, dass ich trotzdem die weiteren Abschläge erhalten kann? Wie hoch wären diese bei 10 Wochenstunden Beschäftigung?

Sabine Heikenfeld
SH
Sabine Heikenfeld

Kann eine Inflationsausgleichprämie steuerfrei auch jemand bekommen, der im Kalenderjahr in Kombi mit einer Minijobtätigkeit bereits eine Übungsleiterpauschale i.H.v. 3000 Euro (ebenfalls steuerfrei) eingenommen hat?

Andreas
AN
Andreas

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin als Minijobber bei einem ambulanten Pflegedienst tätig. Die Mitarbeiter mit einem festen Arbeitsvertrag erhalten die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3,0 T€ gem. des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes/Pflege. Die Minijobber haben erst nach mehrfachen nachfragen die Inflationsausgleichsprämie erhalten, jedoch wurde diese auf ca. 20 % von 3,0 T€ gekürzt. Ist diese mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu vereinbaren?

Manuela Libossek
ML
Manuela Libossek

Firma hat mehrere Mitarbeiter unter anderem einen Minijobber.Bekommt jeder den gleichen Betrag v Inflstionsausgleichsprämie oder der Minijobber nur anteilig bzw weniger

Monika Weißgerber
MW
Monika Weißgerber

Ich bin Erzieherin und arbeite in einer evangelischen Kita als Minijobber…wieviel Inflationsprämie steht mir zu?

Pia Fahner
PF
Pia Fahner

Hallo, muss ich für den Inflationsausgleich im minijob zusätzliche Stunden arbeiten und mir die Prämie somit stundenmäßig erarbeiten? Wäre das überhaupt legal?

Bettina bühl
BB
Bettina bühl

Ich mache ein MiniJob verdiene 260 Euro bekomme ich auch die Prämie

Julia Hermann
JH
Julia Hermann

Hallo,

ich habe eine Teilzeitstelle und habe von Arbeitgeber Info bekommen, dass Inflationausgleichszahlung geben wird. Da ich zu meinem Gehalt die Leistungen von Jobcenter erhalte ( ALG2) ist es wirklich so, dass die Auszahlung darf nicht von Jobcenter abgerechnet werden ?

Vielen Dank im Voraus
Julia

Bärbel
Bärbel

Hallo
Ich habe im Oktober und November 2022 als Mini jober im öffentlichen Dienst gearbeitet. (Tagesvertrag)
Steht mir auch die Inflationsrate zu

Peter K.
PK
Peter K.

Hallo liebes Minijob Team,

Mein Minijob endet am 30.06.2023 und fange beim gleichen Arbeitsgeber in Vollzeit am 01.07.2023 an.
Bekomme ich jetzt nur eine Teilzahlung oder die Vollen Inflationsprämie ausgezahlt.
Ich bitte um Rückantwort.
Vielen Dank!! Peter K.

Tania Herren
TH
Tania Herren

Mein Arbeitgeber hat informationsblätter geschickt und vollzeit teilzeitkräften eine inflationsprämie zugesagt und minijobber aber davon völlig ausgenommen mit der Begründung aus steuerlichen Gründen wäre es nicht möglich da wir ja nicht mehr verdienen dürften aber wir verdienen ja nicht mehr das ist ja kein Gehalt es ist ja eine Prämie die unversteuert erhalten werden darf… Und geht in einer Firma nicht das gleichstellungsgrundgesetz?
Und sachliche Gründe vorzuführen ist ja wie eine ohrfeige und ein Arsch tritt gleichzeitig und das hat auch noch öffentlich in die Firma zu hängen der mit dem minijob auch noch schön belächelt werden finde ich wirklich unmöglich

Nina Bopp
NB
Nina Bopp

Hallo, ich bin seit 30.05.2023 in einem anderem Betrieb Öffentlicher Dienst. Ich war davor auch 5 Jahre im Öffentlichen Dienst angestellt, wird mir die Primäre trotzdem ausgezahlt oder nicht da ich jetzt neu angefangen habe und noch 6 Monate Probezeit habe wäre nett wenn jemand darüber bescheid weiß und mir das sagen kann.

Özlem Brömmel
ÖB
Özlem Brömmel

Ich habe neben meiner Haupttätigkeit auch einen Minijob- zwar in verschiedenen Einrichtungen, die aber beide zum selben Arbeitgeber gehören. Wie sieht es da mit der Inflationsprämie aus? Es ist einmal die stationäre und einmal die mobile Pflege vom.selben Dekanat bei der Caritas.

Stefanos Gogolopou...
SG
Stefanos Gogolopou...

Können auch Minijobber die Inflationsausgleichsprämie erhalten?
Ist bereits mit ja beantwortet worden. Was nicht beantwortet worden ist, ist die Frage ob die Minijobber Stundenanteilmäßig (bei mir 28 Stunden/Monat) vom Auszahlungsbetrag 1240 Euro im Monat zahlbar im Juni bekommen oder den Vollbetrag.

Stefan Romfeld
SR
Stefan Romfeld

Guten Tag, darf die IAP auch an kurzfristig Beschäftigte (Schüler, Ferienjobs) ausgezahlt werden ?

E.Yilmaz
EY
E.Yilmaz

Hallo, ich habe meine Hauptbeschäftigung
mit 90%igen Arbeitszeit , Anfang Mai 2023 auf Minijob Basis reduziert, mein Arbeitgeber hat gekündigt dass er jetzt das Geld an die Teilzeitbeschäftigten nur Anteilig zahlt. Werde ich dann jetzt auch Anteilig bekommen ?

Inge Schicker-Jung
IJ
Inge Schicker-Jung

Guten Tag

Darf einem Minijob Angestellten eine Unterkunft/ein Zimmer gestellt werden? Und wie läuft das dann, weil es ja eine Sachleistung ist Lohn technisch?

Freundliche Grüsse

Serpil
SE
Serpil

Hallo, kann mein Arbeitgeber mir die Prämie auch auszahlen, wenn ich nur ein Paar Monate bei ihm beschäftigt bin

U. H.
UH
U. H.

Guten Tag, in den FAQ des BMF ist unter Punkt 15 die Möglichkeit beschrieben, dass Überstunden, für die ausschließlich Freizeitausgleich besteht, die Voraussetzung „zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn“ erfüllt und die Überstunden können als steuerfrei Inflationsprämie bezahlt werden.
Kann ich diese Aussage auch bei Mini-Jobbern anwenden?
Also, wenn mein Minijobber monatlich 520,00 € verdient und hat 10 Überstunden (welche die 520 Grenze überschreiten würden), kann ich dann diese Stunden als IAP steuer- und sov-frei auszahlen? Wenn ja, ist das laufend bis 31.12.2024 möglich? Ohne Anrechnung auf Jahres-Entgeltgrenze für Minijobber, so dass keine Gefahr besteht, dass bei der DRV-Prüfung der MiniJob beanstandet wird?

Robert
RO
Robert

Liebes Team,

ich habe alle Kommentare/Fragen und deren Antworten gelesen.

Für einen Minijob-Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Tätigkeiten kann sich folgendes Problem ergeben, das in den Kommentaren/Fragen nicht auftaucht, aber von einem Minijob-Arbeitgeber beachtet werden müsste, so lange sich die derzeitige Rechtslage nicht ändert.

Folgendes:

Ein Minijob für hauswirtschaftliche Tätigkeiten wird steuerlich den Haushaltsnahen Dienstleistungen zugeordnet. Vermutlich muss der Minijob-Arbeitgeber die Inflations-Ausgleichsprämie in seiner Steuerklärung auch den Haushaltsnahen Dienstleistungen zuordnen.
Damit würde die Inflations-Ausgleichsprämie den Einschränkungen der Haushaltsnahen Dienstleistung unterliegen, nämlich 20% der Prämie wird von der Steuer abgezogen, der Abzug ist aber bei 510,- € (Maximalbetrag) gedeckelt.

Beispiel:
Bescheinigung der Minijob-Zentrale für die Beschäftigung im Privathaushalt: 1.600,- € (Aufwand im Kalenderjahr)
Steuerermäßigung 320,- € (= 1.600 x 20%).

Wenn 3.000,- € Inflations-Ausgleichsprämie in dem Kalenderjahr bezahlt werden, sieht die Berechnung so aus:
1.600,- plus 3.000,- ergibt 4.600,- Gesamtaufwand
Steuerermäßigung = 4.600 x 20% = 920,- €, wird aber bei 510,- gedeckelt.
Ergebnis: Es gehen durch die Deckelung 410,- € (920 minus 510) Steuerermäßigung verloren.

Das bedeutet, dass die Minijob-Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Tätigkeiten (im Haushaltsscheck-Verfahren) steuerlich massiv benachteiligt werden, gegenüber einem gewerblichen Minijob-Arbeitgeber (also ein Betrieb), der die Inflations-Ausgleichsprämie voll (wie Lohn) steuerlich absetzen kann.
Dieser gewerbliche Arbeitgeber unterliegt nicht dem fixen 20% Satz und unterliegt auch keiner Deckelung.

Liebes Minijob-Team, ich weiß, dass ihr bei solchen Fragen immer auf die Internetseite der Bundesregierung bzw. der Finanzverwaltung verweist.
Leider ist auf diesen Internetseiten (z.B. in den FAQs) dieses Problem nicht erwähnt, es sieht so aus, dass die Einschränkungen der Haushaltsnahen Dienstleistungen gelten würden. Ich kann nirgends eine Ausnahmeregelung finden, welche diese Einschränkungen für die Inflations-Ausgleichsprämie aufheben würde.

Frage an die Community:

Weiß jemand, ob sich die Finanzverwaltung oder andere kompetente Stellen zu diesem Problem geäußert haben? Ich konnte bisher nichts finden.

Ich schreibe diesen Beitrag deshalb in die Kommentare, um Minijob-Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Tätigkeiten auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Um steuerlich nicht bei 510,- € gekappt zu werden, sollte nur so viel Inflations-Ausgleichsprämie in einem Kalenderjahr bezahlt werden, dass der Gesamtaufwand nicht mehr als 2.550,- beträgt (2.550 x 20% = 510,- €). Ein höherer Gesamtaufwand wird steuerlich gekappt.

Bruno Schindler
BS
Bruno Schindler

Ich bin Rentner und habe seit 11/2022 einen Minijob. Die Arbeitnehmer im Betrieb erhalten eine Einmalzahlung von 3000 €. Steht mir anteilmäßig auch etwas zu und wenn ja in welcher Höhe?
Besten Dank

Manfred Jahn
MJ
Manfred Jahn

Diese Prämie ist eine kann- Bestimmung. Verweise wer diese tariflich zahlen muss, wäre wünschenswert

Roswitha Braun
RB
Roswitha Braun

Kann die Zahlung einer Inflationsprämie den Abzug bei der Einkommensteuer erhöhen?
Bei uns ist der Höchstbetrag erreicht, wir haben aber eine Inflationsprämie bezahlt.

Ute B.
UB
Ute B.

Guten Tag, bereits vor zwei Monaten wurde die folgende Frage gestellt und blieb mit Verweis auf die Finanzbehörden unbeantwortet. Gibt es hierzu inzwischen eine publizierbare aktualisierte Regelung ?.
„Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber im Privathaushalt davon, wenn ich eine Inflationsprämie auszahle? Mindert sie beispielsweise meine Steuerlast? Oder ist sie „nur“ eine abgabenfreie Schenkung an unsere Haushaltshilfe?“
Vielen Dank

Serap Ucar
SU
Serap Ucar

Meine Tochter macht Ausbildung noch hat Prämie 3.000 Euro bekommen auf ihre Konto das Geld ist da aber jetzt möchte der Arbeitger 1.800 Euro wieder zurück warum hat sie bekommen und mus jetzt wieder zurückzahlen ????? Sie soll nur 1.200 behalten Rest abgeben ??? Ist da richtig ….

Andreas U.
AU
Andreas U.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie erfolgt Abrechnung bzw. Dokumentation in SV Net bei Minijobbern.
Ist dann überhaupt eine Dokumentation zu machen bzw. wie?

Vielen Dank für ihre Antwort

Gabriele Huber
GH
Gabriele Huber

Ich bin seit Januar in der passiven Phase der Altersteilzeit , bekomme ich auch die Inflationsrate? Besten Dank 😊