BEG-Reform bringt geringere Förderung

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Schlechtere Förderbedingungen für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden am 26.07.2022 deutliche Kürzungen und Anpassungen angekündigt, die für die KfW-Programme bereits zwei Tage später in Kraft getreten sind. Bei der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die neuen Konditionen seit dem 15.08.2022.

Als Begründung für die Kurzfristigkeit wurde angegeben, man wolle „Vorzieheffekte“ vermeiden und die verbleibenden Förderangebote mit den zu Verfügung stehenden Mitteln aufrechterhalten. Die Förderung war erst im Frühjahr wegen ausgeschöpfter Mittel kurzfristig gestoppt und dann für Neubauten stark gekürzt worden. Die nächste Überarbeitung ist schon für 2023 geplant. Nachstehend haben wir die Änderungen für Sie zusammengefasst:

Änderungen bei der Förderung von Effizienzhäusern/-gebäuden (BEG WG/NWG)

  • Änderungen bei der Neubauförderung
    Der Fördersatz im Neubau bei Erreichen des Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse (QNG) betrug zuletzt noch 12,5 % und wird nun noch weiter auf 5 % gekürzt. Allerdings wird nun ein Zinsvorteil gewährt. Für kommunale Antragsteller bleibt es bei einer Zuschussvariante für Neubauten mit einem Zuschuss von 12,5 %.
    Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten wird bei Wohngebäuden von 150.000 € auf 120.000 € je Wohneinheit reduziert. Bei Nichtwohngebäuden können weiterhin 2.000 € je m² NGF angesetzt werden, allerdings wird der maximale Kreditbetrag je Vorhaben von 30 auf 10 Mio. € reduziert.
    Diese Konditionen gelten zunächst für die o.g. Fortsetzung der BEG-Neubauförderung. Für das ab Anfang 2023 geplante Programm "Klimafreundlich Bauen" sind noch keine Konditionen bekannt.
     
  • Effizienzhausförderung auch in der Sanierung nur als Kredit
    Die KfW-Zuschussförderung für Sanierungen von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) zum Effizienzhaus/-gebäude wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Die Sanierung zum Effizienzhaus (EH) bzw. zum Effizienzgebäude (EG) kann daher für die meisten Antragsteller nur noch als Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert werden. Die Zuschussförderung wird nur noch für Kommunen gewährt.
     
  • Wegfall Effizienzhaus 100 und iSFP-Bonus
    Das Effizienzhaus/-gebäude 100 wird nicht mehr gefördert, auch nicht in Ergänzung mit EE- oder NH-Klasse. Der Einstiegsstandard bei der Sanierungsförderung ist somit nun für Wohngebäude das Effizienzhaus 85 und für Nichtwohngebäude das Effizienzgebäude 70.
    Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) entfällt bei der Effizienzhausförderung komplett.
     
  • Reduktion der Tilgungszuschüsse
    Bei der Kreditförderung werden die Tilgungszuschüsse abgesenkt. Der Tilgungszuschuss für die Denkmalstufe wird von 25 % auf 5 % reduziert. Für alle weiteren Stufen werden die Fördersätze um 25 Prozentpunkte gekürzt. Die geringeren Fördersätze sollen durch eine „deutliche Zinsvergünstigung bis etwa 15 % Subventionswert“ ausgeglichen werden. Diese kann jedoch u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.
    Bei der Sanierungsförderung bleiben die förderfähigen Kosten für Wohngebäude unverändert (120.000 € bzw. 150.000 € je Wohneinheit), allerdings wird bei Nichtwohngebäuden die Höchstgrenze von 30 Mio. € auf 10 Mio. € reduziert. Gasbetriebene Anlagen und die damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen können nicht mehr mitgefördert werden.
     
  • WPB-Bonus
    Ab dem 22.09.2022 wird ein Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Building - WPB) in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden. Der Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.

Die Definition der schlechtesten Gebäude soll über ein Merkblatt erfolgen und so einfach sein, dass Eigentümer/innen selber abschätzen können, ob ihr Gebäude die Anforderung für die WPB-Bonus erfüllt, auch wenn dies später vom EEE bestätigt werden muss. Als Kriterien kommen das Baujahr, der Sanierungsstand und bei Wohngebäuden ggf. auch die Energieeffizienzklasse in Frage.

Die Fördersätze die Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude bei der KfW seit dem 28.07.2022 sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Förderstufen
Sanierung Kredit
seit 28.07.2022

StandardförderungBoniMax. Fördersatz

Tilgungs-zuschuss

Zinsvorteil max.

EE-Klasse oder NH-Klasse

WPB-Bonus

EH/EG Denkmal

5 %

15 %

5 %

-25 %

EH 85 (nur WG)

5 %

15 %

5 %

-25 %

EH/EG 70

10 %

15 %

5 %

-30 %

EH/EG 55

15 %

15 %

5 %

5 %

40 %

EH/EG 40

20 %

15 %

5 %

5 %

45 %

Die Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanierung entsprechen der Summe aus Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung.
 

Änderungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • Förderung von Einzelmaßnahmen nur noch als Zuschuss
    Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde zum 28.7.2022 gestrichen. Einzelmaßnahmen können somit nur noch über einen Zuschuss des BAFA gefördert werden. Dort wurden die Fördersätze zum 15.08.2022 angepasst. Insgesamt wurden alle Fördersätze reduziert, dies wird aber aber teilweise durch neue Boni ausgeglichen (siehe unten).
     
  • Keine Förderung von Gasheizungen mehr
    Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene KWK-Anlagen, Gas-Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen) sind in der Sanierung nicht mehr förderfähig. Auch Kombigeräte aus Gas-Brennwertheizung und Wärmepumpe werden nicht mehr gefördert.
     
  • Erweiterung des Austauschbonus
    Der Öl-Austausch-Bonus von 10 Prozentpunkten wird auf den Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet. Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen. Für den Austausch von Gasetagenheizungen gilt jedoch kein Mindestalter. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
     
  • iSFP-Bonus nur noch für Maßnahmen an der Gebäudehülle
    Der Bonus für die Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird seit dem 15.08.22 nur noch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der sonstigen Anlagentechnik (z.B. Lüftung) und für die Heizungsoptimierung gewährt. Für Heizungsanlagen gibt es keinen iSFP-Bonus mehr.
     
  • Bonus für effiziente elektrische Wärmepumpen
    Für den Einbau elektrischer Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdreich oder (Ab-)Wasser wird ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt.
     
  • Reduktion der Fördersätze
    Die Fördersätze wurden insgesamt deutlich reduziert. Dies kann nur teilweise durch den erweiterten Bonus für den Heizungsaustausch und durch den neuen Bonus für effiziente Wärmepumpen ausgeglichen werden. Insbesondere Biomasseanlagen werden gegenüber anderen Heizungsanlagen künftig weniger stark gefördert.
    Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird von 15 Mio. Euro auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.
     

Die Fördersätze für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen beim BAFA seit dem 15.08.2022 sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Einzelmaßnahmen
Zuschuss
seit 15.08.2022

Zuschuss

iSFP-Bonus

Heizungs-tausch

Effiziente Wärmepumpe

Feinstaub-bonus Biomasse

Max. Fördersatz

Solarthermie

25 %

-

10 %

-

-

35 %

Biomasse

10 %

-

10 %

-

5 %

25 %

Wärmepumpe

25 %

-

10 %

5 %

-

40 %

Innovative Heizungstechnik

25 %

-

10 %

-

-

35 %

EE-Hybrid

25 %

-

10 %

5 %

-

40 %

EE-Hybrid mit Biomasseheizung

20 %

-

10 %

5 %

5 %

40 %

Wärmenetzanschluss

25 %

-

10 %

-

-

35 %

Gebäudenetzanschluss

25 %

-

10 %

-

-

35 %

Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung

25 %

-

-

-

-

25 %

Gebäudehülle

15 %

5 %

-

-

-

20 %

Anlagentechnik

15 %

5 %

-

-

-

20 %

Heizungsoptimierung

15 %

5 %

-

-

-

20 %


"Gebäudehülle" betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.

"Anlagentechnik" umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; bei WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; bei NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.
 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

BMWK - Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor

BMWK - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) (energiewechsel.de)

BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen ab 15.08.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW

Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger

 

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