Freienstatute bringen keine Mitbestimmung für frei Mitarbeitende

Deutschlandradio und Deutsche Welle haben in den vergangenen Tagen sogenannte Freienstatute beschlossen, auf deren Basis Vertretungen für frei Mitarbeitende in den Sendern gewählt werden können.

Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt in Sachen Mitbestimmung für arbeitnehmerähnliche Freie aussieht, ist bei näherem Hinsehen leider nur ein Feigenblatt.
Die Statute suggerieren eine Vertretungsmacht, die tatsächlich nicht existent ist. Immerhin: Der komplett rechtlose Zustand ist mit den Statuten erstmal aufgehoben. Allerdings mahnt der ARD-Freienrat an, dass diese Entwicklung nur ein Zwischenschritt zur Vertretung frei Mitarbeitender in Personalräten sein kann. Denn nur in diesen sind auch gesetzlich verankerte Mitbestimmung- und Mitwirkungsrechte gewährleistet.
Seit den 90er Jahren haben die Sender die freie Mitarbeit aus unterschiedlichen Gründen immer weiter ausgeweitet. Längst sind nicht mehr nur einige programmprägende JournalistInnen frei tätig, sondern auch erhebliche Teile des technischen und organisatorischen Produktionspersonals. Diese Mitarbeitenden sind inzwischen vielfach langjährig in erheblichen Umfang (also tatsächlich ähnlich ArbeitnehmerInnen) bei den Sendern beschäftigt. In den öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es inzwischen etwa 18000 dieser arbeitnehmerähnliche Mitarbeitenden. Diese Beschäftigten benötigen Vertretungen mit adäquaten Rechten. Für einige der Sender (SWR, WDR, Radio Bremen, SR, HR, ZDF) haben die Bundesländer die Entwicklung der letzten Jahre nachvollzogen und haben ihre Personalvertretungsgesetze für die arbeitnehmerähnlichen Freien geöffnet.

In den Sendern, die sich über mehrere Bundesländer erstrecken, gestaltet sich das schwieriger, denn hier gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Überarbeitung dieses Uralt-Gesetzes aus dem Jahr 1974 hatte die Politik lange vor sich her geschoben.
Daher der Versuch mittels in den Sendern erlassener Statute Vertretungen freier MitarbeiterInnen zu legitimieren.

Nun ist eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes in Arbeit und der ARD- Freienrat fordert, arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitende und auf Produktionsdauer Beschäftigte in die Geltung des Gesetzes aufzunehmen. Bundesinnenministerium und Bundestag haben es jetzt in der Hand, faire Mitbestimmung auch für die vielen freien Beschäftigten zu ermöglichen.

Der ARD-Freienrat