Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
Im Kundenportal „Meine KfW“ können Sie Ihre Daten verwalten und voraussichtlich ab 19.04.2024 Ihre Identität nachweisen, die notwendigen Nachweise hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.
Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.
Bereits zugesagte Anträge sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann können Sie sich voraussichtlich ab 19.04.2024 identifizieren und Ihre Nachweise einreichen. Informationen dazu finden Sie auf der Infoseite zum Kundenportal „Meine KfW“.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 anrufen.
Bei Fragen zur Videoidentifizierung rufen Sie bitte die Servicenummer 0800 539 9004 an.
Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen, unbar beglichen werden und folgende Angaben enthalten:
Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher