Bestandsschutz-Umfrage + Krankengeld + Compliance

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hat jemand in den vergangenen Wochen Newsletter ohne klickbare Links bekommen? Tut uns leid, wir arbeiten mit dem Support an einer Lösung. Zur Sicherheit gibt es den Newsletter ja immer in voller Pracht unter https://www.rbbpro.de

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… und dort gibt es auch alle Details zu unserer Bestandsschutz-Umfrage. Vielen Dank an die vielen Teilnehmer*innen! Wir haben fast die Hälfte unserer kleinen, aber feinen Zielgruppe (knapp 900 feste Freie ohne Bestandsschutz) erreicht, schon das ist ein starkes Signal. Bei anderen Umfragen freut man sich schon, wenn die Beteiligung bei 10-20 Prozent liegt.

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Weniger erfreulich als die Beteilung sind die Ergebnisse. Nur jede*r 20. der Umfrageteilnehmer*innen ohne Bestandsschutz fühlt sich gut abgesichert für den Fall, vom rbb vor die Tür gesetzt zu werden. Fast die Hälfte von ihnen sind 50 Jahre oder älter, im Durchschnitt arbeiten sie Schnitt seit 15 Jahren für den rbb, 147 Tage im Jahr. Und 84 Prozent fühlen sich benachteiligt im Vergleich zu Festen und Bestandsgeschützen. Da muss die rhetorische Frage doch lauten: Was ist die Lösung der Misere?

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Bestandsschutz! Überraschung: Auch wenn zwei Drittel ihre Tätigkeit lieber in Festanstellung machen würden als frei ohne Bestandschutz – noch populärer ist eine freie Beschäftigung „mit langfristiger Beschäftigungssicherung“ (87 Prozent). Übrigens – last, not least, den allerhöchsten Wert mit 93 Prozent Zustimmung haben wir bei der Frage erreicht, wer jetzt gefragt ist: Die Gewerkschaften.

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Da freut sich die Freienvertretung, dass sich gestern die Zahl der Freien im Vorstand des Verdi-Senderverbands verdreifacht hat (auf, naja, etwas niedrigem Niveau). Und mindestens ebenso, dass die zwei neugewählten Freien zugleich der Freienvertretung angehören. Herzlichen Glückwunsch!

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Dass die Gewerkschaften die Freien für sich entdecken, ist aber nur die halbe Miete. Kaum hat die Bundespolitik sich durchgerungen, die Tür für Freie in die Personalräte zu öffnen, versuchen einige Bundesländer, die Tür zuzudrücken. Der verdi-Bundesvorstand schreibt gegen den drohenden Ausschluss der programmgestaltenden Freien. Der DJV-Bundesvorsitzende protestiert gegen die Konterrevolution im MDR-Staatsvertrag. Auch beim NDR-Staatsvertrag geht es noch ums Kleingedruckte. Und in Berlin und Brandenburg? Geht es ans Eingemachte. Spannend, die Debatte im Berliner Medienausschuss – so viel Unterstützung hatten wir jedenfalls noch nie. „Gleiche Arbeit, gleiche Vertretung“ – das hört man gerne von einer Regierungsfraktion. Und dass wir nicht alle überzeugen konnten, ist nicht unser Problem.

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Noch ein Wort zum Kinderkrankengeld. Bekommt halt doch nicht jede*r, mussten einige feststellen. Gesetzlich versichert sein genügt nicht, wenn der rbb einen bei der Krankenkasse zum ermäßigten Beitragssatz anmeldet, ohne Anspruch auf (Kinder-)Krankengeld. So oft wie die Freienvertretung in dieser Woche auf § 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V gestarrt hat (und sich gewünscht hat, es gäbe noch dicke Gesetzesbücher, die man der Personalabteilung auf den Tisch knallen könnte): Die allermeisten von uns sind weder selbständig noch unständig und schon gar keine Vollrentner. Rums! Verklagen müsste man die! Aber viel schneller hilft: die Wahlerklärung abgeben. Bitte jetzt gleich, auch Kinderlose brauchen manchmal Krankengeld.

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Liebe Moderator*innen, liebe Expert*innen „on Air“ – obacht! Der Sender hat sich eine neue Regelung ausgedacht, exklusiv für Freie. Eure Führungskraft wird bald auf euch zukommen, und selbst wenn nicht, gilt die Regelung trotzdem. Gut gemeint ist sie ja (mehr Transparenz bei möglichen Interessenkonflikten), gut gemacht geht anders. Ihr verpflichtet euch damit, dem Sender „alle öffentlich wirksamen Tätigkeiten“ außerhalb des rbb der Redaktionsleitung „schriftlich“ und „vorab“ anzuzeigen. Ja, richtig gelesen, „alle“ „Auftritte oder Tätigkeiten“. Auch wenn gar keine Interessenkonflikte bestehen, muss der Chef diese Angaben sammeln, denn er soll jederzeit beurteilen können, ob bei euren Tätigkeiten „ein breites Spektrum“ abgedeckt ist und nicht „eine persönliche Gesinnung eingekauft“ wird. Bei allem Respekt vor der Rundfunkfreiheit, das geht definitiv zu weit. Damit keine Missverständnisse entstehen: Die Freienvertretung ist sehr für Transparenz und sehr gegen Bestechlichkeit. Dass der rbb unsere Änderungsvorschläge verwirft, gehört zum Geschäft. Dass nicht mal die Tippfehler korrigiert werden, geschenkt. Dass eine so heikle Regelung ohne Datenschutz-Prüfung in Kraft tritt, ist eigentlich unvorstellbar. Aber mit uns kann man es ja machen, #mitarbeiterzweiterklasse2021. Wir haben die Datenschutzbeauftragte um Stellungnahme gebeten.

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Sehr erfreut sind wir allerdings über die pragmatischen Lösungen der Honorarberechnung beim BVUK-VdP-Problem. Der rbb hat die leergefegten Konten der betroffenen Kolleg*innen wieder aufgefüllt, Ratenzahlung ist möglich. Das reicht doch schon für ein

Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung