Ausgleichszahlung (12a)

NIcht zu verwechseln mit der Ausgleichzahlung aus dem NPG-Bestandsschutz-Tarifvertrag. Siehe Ausgleichszahlung (Bestandsschutz).

Wenn der rbb bei einer Beendigung oder wesentlichen Einschränkung nicht die Ankündigungsfrist eingehalten hat, muss er zahlen. Für jeden nicht angekündigten Monat muss der rbb aufstocken auf das monatliche Durchschnittseinkommen. (Vgl. 12a-Tarifvertrag 6.8 ff)

Achtung! Nicht denken, das sei jetzt eine Art "Abfindung" oder "Goldener Handschlag". Das Geld gibt es nur bei vollständiger Beendigung bzw. in Härtefällen (auf Antrag!) sofort.

Die Ausgeichszahlung kommt in der Regel erst viel später. Abgerechnet wird am Jahresende. Und erst wenn es eine Einbuße von 25 Prozent oder mehr gab, zahlt der rbb überhaupt.

Der rbb kann einem auch eine (fachlich zumutbare) andere Arbeit zuweisen. Wenn man das ablehnt, zieht der rbb einem das von der Ausgleichzahlung ab. (Vgl. 12a-Tarifvertrag 6.9) Außerdem werden Einnahmen angerechnet, die man - statt für den rbb zu arbeiten - bei anderen Sendern erzielt.