Beendigungsmitteilung

Was dem Arbeitnehmer die Kündigung, ist dem Freien die Beendigungsmitteilung. Sie muss fristgemäß schriftlich erfolgen. Hält sich der rbb nicht dran, muss er ggf. eine Ausgleichszahlung leisten.

(Vgl. 12a-Tarifvertrag 6.4)