Zum Inhalt springen

Urheberrechtsaktivistin Julia Reda Ex-Piratin mit neuer Mission

Julia Reda war fünf Jahre EU-Abgeordnete. Jetzt will sie mit strategischen Klagen erreichen, dass die Urheberrechtsreform nicht nur Konzernen hilft. Dafür würde sie auch gegen Uploadfilter vorgehen.
Ein Interview von Patrick Beuth
Julia Reda: Aus der Politik in den Aktivismus (Archivbild)

Julia Reda: Aus der Politik in den Aktivismus (Archivbild)

Foto:

SPIEGEL ONLINE

Julia Reda wurde als Europaabgeordnete der Piraten vor allem in der Debatte über die EU-Urheberrechtsreform bekannt als prominenteste Gegenstimme zu Berichterstatter Axel Voss (CDU). Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament vor gut einem Jahr hatte sie dem SPIEGEL gesagt: "Lieber keine Reform als diese". Doch die Reform wurde beschlossen.

Reda stellte sich nicht erneut zur Wahl, diese Entscheidung hatte sie lange vorher getroffen. Stattdessen wollte sie am MIT Media Lab in Boston promovieren. Doch als herauskam, dass Media-Lab-Direktor Joi Ito Spenden von Jeffrey Epstein angenommen und dies zu verschleiern versucht hatte, schrieb sie sich gar nicht erst ein.

In Berlin arbeitet Reda nun für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) . Die gemeinnützige Organisation will mit ausgewählten Klagen vor Gericht Grundsatzentscheidungen im Bereich der Grund- und Menschenrechte herbeiführen. Redas Stelle wird zunächst von der Shuttleworth-Stiftung finanziert , die dem südafrikanischen Unternehmer und Ubuntu-Projektgründer Mark Shuttleworth gehört. Der SPIEGEL sprach mit Reda über ihre Zukunftspläne.

SPIEGEL: Frau Reda, warum fangen Sie jetzt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte an?

Julia Reda: Ich habe überlegt, wie ich das Thema Urheberrecht am besten weiterverfolgen kann. Und ich glaube, die größten Probleme mit der EU-Richtlinie  sind letzten Endes grundrechtliche. Bis heute sind viele der Ansicht, dass insbesondere Artikel 17 - der zum Thema Uploadfilter - Grundrechtsverstöße zur Folge haben wird. Ein Vorbild war für mich der Österreicher Max Schrems, der ja bereits vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung einen Verein für strategische Klagen gegründet hatte. Und in Deutschland gibt es mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine sehr renommierte Organisation dafür. Mein Projekt dort heißt "control ©".

SPIEGEL: Was soll strategische Prozessführung in Bezug auf das Urheberrecht bringen?

Reda: Mit der Reform kommen ja nicht ausschließlich negative Aspekte ins Urheberrecht hinein. Die öffentlichen Proteste haben dafür gesorgt, dass auch einige Schutzvorkehrungen in den Text der Richtlinie eingefügt wurden. So steht darin einerseits, dass Internetplattformen Urheberrechtsverletzungen verhindern müssen. Andererseits heißt es auch, dass legale Inhalte online bleiben müssen. Ich befürchte, wenn es keine organisierte Unterstützung für Nutzerinnen und Nutzer oder auch für Social-Media-Influencer gibt, deren Inhalte vielleicht fälschlich gesperrt werden, dann könnten die Schutzvorkehrungen in der Rechtspraxis unter den Tisch fallen.

SPIEGEL: Sind Klagen wirklich der letzte Weg, das Urheberrecht voranzubringen?

Reda: Wir haben auf dem politischen Weg auch Positives erreicht. Die Richtlinie ermöglicht es zum Beispiel, viel mehr Inhalte des kulturellen Erbes öffentlich zugänglich zu machen, durch Bibliotheken oder Archive. Aber auch hier besteht die Gefahr, dass diese neuen Möglichkeiten in der Praxis nicht genutzt werden, wenn niemand sie juristisch austestet. Es geht mir nicht darum, die Richtlinie komplett vor Gericht scheitern zu lassen, sondern darum, sie grundrechtskonform auszulegen.

SPIEGEL: Wer kann sich an Sie wenden?

Reda: Ich rufe zum einen Content-Creator auf, sich zu melden, also Urheberinnen und Urheber, die sich von den traditionellen Verbänden überhaupt nicht vertreten fühlen. Zum Beispiel kam es letztes Jahr vor, dass Livestreams von Demonstrationen einfach gesperrt wurden, weil irgendwo im Hintergrund Musik zu hören war. So ein Livestream ist in Deutschland urheberrechtlich total legal, aber für einzelne Streamer ist es extrem schwierig, gegen eine Sperrung vorzugehen. Zum anderen können sich auch Universitäten oder Bibliotheken, Wissenschaftlerinnen oder Lehrer an mich wenden, die mit konkreten urheberrechtlichen Problemen zu tun haben und sich zum Beispiel fragen, was sie in Zeiten des Coronavirus tun dürfen.

SPIEGEL: Wann kommen denn nun die von so vielen befürchteten Uploadfilter gegen urheberrechtlich geschütztes Material?

Reda: Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht endet im Juni 2021. Die Bundesregierung hat dazu noch keinen Vorschlag vorgelegt, bisher gibt es nur einen ersten Entwurf zum Thema Leistungsschutzrecht. Eigentlich sollte es bis zum kommenden Sommer einen Vorschlag geben, aber das könnte sich jetzt noch verschieben. Wir müssen also abwarten, was die Regierung vorstellt. Wenn wir dann zu dem Schluss gelangen, dass die Umsetzung grundrechtswidrig ist, werden wir Beispiele suchen, die das besonders gut demonstrieren und versuchen, vor Gericht Präzedenzfälle zu schaffen.

SPIEGEL: Rechnen Sie damit, dass Sie wegen eines Filters klagen werden?

Reda: Ich fürchte, davon muss man ausgehen. Es sei denn, die Bundesregierung macht ihr Versprechen wahr, auf Uploadfilter zu verzichten. Das wird relativ schwierig, aber Artikel 17 ist widersprüchlich. Ich selbst bin davon überzeugt, dass Uploadfilter nicht dazu in der Lage sind, legale Inhalte zuverlässig von illegalen zu unterscheiden. Wenn sie trotzdem gesetzlich vorgeschrieben werden, halte ich das für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, gegen den ich vorgehen werde.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.