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Rechtsstaatsverstöße Europaparlament verklagt EU-Kommission wegen Untätigkeit

Das Vorgehen ist fast einmalig: Das Europaparlament hat Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Es geht um Untätigkeit bei der Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in Mitgliedsländern.
Parlamentspräsident David Sassoli

Parlamentspräsident David Sassoli

Foto: OLIVIER HOSLET / EPA

Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet hat. Der juristische Dienst des Parlaments habe die Klage am Freitag auf Ersuchen des Parlamentspräsidenten David Sassoli beim Gerichtshof eingereicht, teilte eine Sprecherin des Parlaments mit. Das Vorgehen ist fast einmalig: Bislang hat das Europaparlament die EU-Kommission erst einmal vor dem EuGH verklagt.

Präsident Sassoli erklärt hierzu: »Wir erwarten von der Europäischen Kommission, dass sie konsequent handelt und das umsetzt, was Präsidentin von der Leyen bei unserer letzten Plenardebatte zu diesem Thema gesagt hat. Den Worten müssen Taten folgen.«

Hintergrund ist der EU-Rechtsstaatsmechanismus, der seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn ein Missbrauch des Geldes wegen Rechtsstaatsverstößen droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht – das Verfahren läuft noch.

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Kommission wollte erst nach EuGH-Entscheidung tätig werden

Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit ihr waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, auf die EuGH-Entscheidung zu warten. Von der Leyen stellte Ende vergangener Woche nach einem EU-Gipfel dann klar, dass sie dieser Linie folgen werde. Man wolle den Richterspruch abwarten und mögliche Konsequenzen berücksichtigen, sagte sie.

Das Europaparlament hatte bereits im Juni beschlossen, das Verfahren für die sogenannte Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission zu beginnen und so Druck auf von der Leyens Behörde auszuüben. Mitte Oktober stimmte der zuständige Rechtsausschuss dann dafür, die Klage tatsächlich einzureichen. Und wenig später beauftragte Sassoli den juristischen Dienst, die Klage vorzubereiten. Die EU-Kommission betonte stets, die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen, und kein Fall werde verloren gehen.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

mfh/dpa