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Kompromiss von Union und SPD Kabinett berät über Gesetz zur Demokratieförderung

Die Union bremste beim Demokratiefördergesetz, bekam Zugeständnisse – nun geht das Vorhaben ins Kabinett. Doch der Streit mit der SPD ist nicht vorbei.
Im Grundgesetz wird sich trotz der neuen Gesetzesinitiative wohl weiter das Wort »Rasse« finden

Im Grundgesetz wird sich trotz der neuen Gesetzesinitiative wohl weiter das Wort »Rasse« finden

Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Das Ringen um das Demokratiefördergesetz ist offenbar beendet. Dem SPIEGEL liegt der Abschlussbericht des Kabinettsausschusses Rechtsextremismus vor. Das Dokument enthält »89 Einzelmaßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit«.

Im Anhang finden sich zudem die Eckpunkte zum Demokratiefördergesetz. Sie sollen bei der Kabinettssitzung am Mittwoch beschlossen werden.

Das Gesetz war nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke und dem rechtsterroristischen Attentat von Hanau als wichtiger Teil im Kampf gegen Rechtsextremismus gepriesen worden. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Mittel.

Konkret sollen dem Entwurf zufolge rund eine Milliarde Euro in den Jahren 2021 bis 2024 sowie Verstärkungsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 bereitgestellt werden. Vor allem geht es aber um bessere Planbarkeit für die Initiativen. Sie sollen sich nicht mehr von einer Projektfinanzierung zur nächsten hangeln müssen.

Belastung für die Koalition

Zuletzt hatte die Unionsfraktion das Gesetz plötzlich ausgebremst. Die Abgeordneten der Fraktion hätten zu viele Bedenken, damit »zu linke« Organisationen zu unterstützen, hieß es Ende März aus dem Familienministerium.

Das überraschte, da auch das zuvor skeptische, von Horst Seehofer (CSU) geführte Innenministerium mitverhandelt hatte und mit der dann vorgelegten Fassung zufrieden war, genauso wie der Rest des Kabinetts. Seehofer war angesichts der Einwände seiner Unionskollegen sauer .

SPD- und Unionsfraktion verhandelten daraufhin nach und vereinbarten mehrere Punkte:

  • Initiativen müssen sich nun wie von der Union gefordert »in gesonderter schriftlicher Form zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen«, wenn sie Fördergelder beantragen wollen.

  • Zudem sollen sie sich verpflichten, die Mittel »ausschließlich für den Zielen des Grundgesetzes förderliche Aktivitäten« zu verwenden.

Der Text zu diesen Verpflichtungen ist in dem Entwurf damit länger als die Passage, in der Demokratie-Initiativen die »tatkräftige Unterstützung des Staates« zugesichert wird.

»Rasse« wohl weiter im Grundgesetz

In den Eckpunkten fehlt auch die von der SPD geforderte Streichung des Begriffes »Rasse« aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es aktuell: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

Das von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) geführte Justizministerium hatte angeregt, in der entsprechenden Passage zum Diskriminierungsverbot »Rasse« durch »aus rassistischen Gründen« zu ersetzen. In den Eckpunkten für das Demokratiegesetz ist davon nun keine Rede mehr.

Aus der SPD-Bundestagsfraktion gibt es deswegen Kritik an der Vorlage aus dem Innenministerium. »Wieder wird die Streichung des Begriffes Rasse aus dem Grundgesetz nicht im Kabinett sein«, monierte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzender Dirk Wiese. Damit würden die Chancen auf Umsetzung des Vorhabens gegen null gehen. »Es ist schon bemerkenswert, dass die CDU/CSU-Fraktion die Streichung blockiert«, sagte Wiese. Damit stelle sie sich gegen die Beschlüsse des Kabinettsausschusses Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

Wiese verurteilte zudem, dass sich Unionskanzlerkandidat Armin Laschet nicht deutlicher von seinem Parteikollegen Hans-Georg Maaßen abgrenzt. »Führungsschwäche hat mit Laschet in der Union leider ein Gesicht bekommen«, sagte Wiese.

Maaßen tritt für die CDU in Südthüringen für ein Bundestagsdirektmandat an und hatte in der Vergangenheit wiederholt antisemitisch konnotierte Begriffe benutzt. Laschet hatte Maaßen zuletzt in der ARD-Sendung »Anne Will« gegen Kritik verteidigt. »Ich sage Ihnen, er ist nicht Antisemit und er verbreitet auch keine antisemitischen Texte und wenn er es täte, wäre es ein Grund zum Parteiausschluss.«

fek/akm/cte