Sommermärchen-Verfahren Ärzte warnen vor Lebensgefahr - Beckenbauer entgeht offenbar Anklage
Im Schweizer Verfahren um die mutmaßlich gekaufte WM 2006 in Deutschland entgeht Franz Beckenbauer offenbar nur sehr knapp einer Anklage. Beckenbauer ließ nach SPIEGEL-Informationen Atteste seiner Ärzte vorlegen, wonach jede Aufregung für ihn lebensgefährlich sein könne.
Sein Zustand habe sich seit April massiv verschlechtert; sein Urteilsvermögen und sein Gedächtnis seien sehr stark getrübt. Eine Besserung sei nicht zu erwarten.
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So zitiert ein Schreiben der Schweizer Bundesanwaltschaft die Diagnose der Ärzte, mit der Beckenbauers Anwälte eine Vernehmungsunfähigkeit ihres Mandanten begründen. Zwar fordern die Schweizer Ermittler, die kurz davor standen, Anklage gegen Beckenbauer zu erheben, noch weitere Krankheitsbelege. Vorsorglich haben sie aber schon die Abtrennung seines Verfahrens beantragt, um gegen andere Beschuldigte schneller voranzukommen.
Während der Fall Beckenbauer damit wohl im April 2020 in die Verjährung hineinlaufen wird, wollen die Schweizer die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt vor Gericht sehen, wie aus dem Entwurf der Anklageschrift hervorgeht. Sie werfen den drei Deutschen und dem ehemaligen Schweizer Fifa-Generalsekretär Urs Linsi vor, den DFB 2005 bei der Rückzahlung eines ominösen 6,7-Millionen-Euro-Kredits betrogen zu haben.
Das Geld lief über die Fifa an den französischen Milliardär Robert Louis-Dreyfus zurück, war aber als Zuschuss des DFB für eine Auftaktgala der Fifa zur Fußball-WM 2006 getarnt. Beckenbauer sehen die Ermittler dabei als möglichen Anstifter. Er habe darauf gedrängt, dass das Geld, das er 2002 geliehen hatte, vom DFB zurückgezahlt wird. Dabei habe er unterschwellig oder offen mit seinem Rücktritt aus dem WM-Organisationskomitee gedroht. Nur um das abzuwenden, hätten die anderen Beschuldigten sich auf den Tarn-Transfer eingelassen.
Beckenbauers Anwalt reagierte auf eine Anfrage nicht, die übrigen Beschuldigten wiesen alle Vorwürfe zurück.