Tourismus:Urlaub in Bayern: Was trotz Corona möglich ist

Rügen statt Malle? Vorbereitungen für Urlaub in Corona-Zeiten

Beim Wandern - wie hier im Hintersteiner Tal im Allgäu - fällt es meist leicht, den Mindestabstand zu anderen einzuhalten.

(Foto: dpa)

Auch in Zeiten der Pandemie sind viele Freizeitaktivitäten erlaubt und machbar, es gibt aber Einschränkungen. Ein Überblick.

Von Isabel Bernstein, Viktoria Spinrad und Kassian Stroh

Miesbach statt Mallorca, Lindau statt London? Wegen der weltweiten Coronavirus-Pandemie ist Urlaub in Bayern mehr als sonst eine mögliche Alternative. Viele Beschränkungen gibt es nach wie vor, etliche sind bereits deutlich gelockert worden. Was ist in Bayern erlaubt und was nicht? Ein Überblick.

Hotels und Ferienwohnungen

Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen dürfen seit Ende Mai wieder Gäste aufnehmen. Hier gelten zwar Kontaktbeschränkungen, sie stellen aber faktisch kaum noch eine Einschränkung dar: Eine Wohnung oder ein Zimmer dürfen Gäste gemeinsam beziehen, denen sonst auch der Kontakt zueinander gestattet ist. Also zum Beispiel Angehörige von zwei Hausständen, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie und Geschwister - aber eben auch Gruppen von bis zu zehn Personen. Aber welches Hotel (wenn man mal von Jugendherbergen oder Matratzenlagern auf Hütten absieht) hat schon so große Zimmer?

In der Hotellerie gelten viele Vorschriften, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen: Alle Personen müssen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, etwa beim Betreten oder Verlassen von Räumlichkeiten, auf Gängen oder Treppen sowie im Außenbereich oder in Sanitäranlagen. In allen gemeinschaftlich genutzen Räumen, etwa dem Frühstücksraum oder an der Rezeption, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgenommen werden darf der aber im Freien, auf dem Zimmer oder am Tisch im Hotelrestaurant. Unter bestimmten Voraussetzungen sind inzwischen auch gemeinsam genutzte Sanitärräume wieder geöffnet. Einschränkungen gibt es nach wie vor bei Buffets: Hier muss entweder ein Mitarbeiter die Speisen ausgeben, oder aber sie müssen einzeln abgepackt sein. Dasselbe Besteck darf nicht von mehreren Gästen nacheinander berührt werden oder sie müssen Einweghandschuhe tragen. (Alle Auflagen für Beherbergungsbetriebe hier im Überblick.)

Die Betreiber von Hotels oder Pensionen dürfen keine Menschen beherbergen, die krank sind, die zuletzt Kontakt zu einem Covid-19-Patienten hatten oder die aus einem Corona-Hotspot kommen. Als Reaktion auf den Ausbruch in den Tönnies-Schlachtbetrieben in Nordrhein-Westfalen im Juni hat die Staatsregierung ein Übernachtungsverbot für alle Menschen verhängt, die aus einem Landkreis kommen, in dem es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner gegeben hat - es sei denn, sie können einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Diese Regel gilt für alle Übernachtungsbetriebe, also auch für Campingplätze, Ferienwohnungen oder Jugendherbergen.

Campingplätze

Auf den etwa 500 Campingplätzen in Bayern müssen grundsätzlich die gleichen Regeln eingehalten werden wie in Hotels oder Pensionen. Das war im Juni vor allem deshalb knifflig, weil es verboten war, Sanitärräume gemeinsam zu nutzen - was das Übernachten im Zelt fast unmöglich machte. Inzwischen gilt dieses Verbot aber nicht mehr, so dass inzwischen auf fast allen Anlagen der Betrieb ohne größere Einschränkung läuft, wie Georg Spätling berichtet, der Vorsitzende des Landesverbands der Campingwirtschaft. Im Freien gebe es ohnehin genug Abstand zwischen den einzelnen Parzellen; eine Maske müssen die Gäste nur tragen, wenn sie Innenräume betreten: die Rezeption, die Dusche oder den Lebensmittelladen.

Eine Höchstzahl an Besuchern, wie sie in manchen Bundesländern angeordnet wurde, gibt es in Bayern nicht. Die Anlagen seien im Juli bislang gut belegt, sagt Spätling - was den Campingplatzbetreibern fehle, seien aber die Gäste aus dem Ausland, den Niederlanden etwa. Deshalb seien die Übernachtungszahlen noch nicht so hoch, die Plätze nicht ganz so voll wie im vergangenen Jahr.

Berghütten

Die Berghütten des Deutschen Alpenvereins (DAV) sind seit dem 30. Mai wieder geöffnet, allerdings ist manches anders als zu Vor-Corona-Zeiten. Ein Bett bekommt nur, wer vorher reserviert hat. Neben einem Mund-Nasen-Schutz müssen die Gäste auch einen eigenen dicken Schlafsack mitnehmen, weil keine Decken ausgeteilt werden, sowie ein eigenes Kissen und ein eigenes Laken. Welche Hütten geöffnet haben, listet der DAV hier auf.

Inzwischen ist die Beherberung in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen wieder möglich. Das heißt, dass Gruppen mit maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen in einem Lager untergebracht werden dürfen. Diese Gruppe darf auch die sanitäre Anlage gemeinsam betreten.

Wann und ob Selbstversorgerhütten öffnen, kann jede DAV-Sektion selbst entscheiden. Entscheidet sie sich fürs Öffnen, sind strenge Hygiene-Vorgaben einzuhalten. Die zwei mitgliederstärksten DAV-Sektionen, München und Oberland, etwa vermieten ihre Hütten bis 24. Juli nur an Personen aus einem Haushalt beziehungsweise einer Familie.

Jugendherbergen

Analog zu den Hotels haben auch die Jugendherbergen seit Ende Mai wieder geöffnet. Aber noch nicht alle: Gut zwei Drittel der 58 Häuser des bayerischen Jugendherbergwerks waren Anfang Juli offen, der Rest soll bis Ende August folgen. (Hier eine Liste der Jugendherbergen, die aktuell offen haben.) Die Hygieneregeln dort sind ähnlich wie in Hotels. So darf zusammen in ein Zimmer, wer sich nach den Regeln der Kontaktbeschränkungen treffen darf - also natürlich Menschen, die auch sonst zusammen leben, aber auch Verwandte oder Gruppen von bis zu zehn Personen. Inzwischen dürfen auch Sanitärräume wieder gemeinsam genutzt werden, wenn Zimmer kein eigenes Bad oder WC haben. Gewisse Einschränkungen gibt es weiter beim Buffet. Das Jugendherbergswerk hat wegen der Corona-Pandemie die Regeln für Stornierungen geändert: Wieder absagen können Familien und Einzelgäste jetzt grundsätzlich bis 18 Uhr am Tag vor der geplanten Anreise, ohne etwas zahlen zu müssen; Gruppen bis 14 Tage vor der geplanten Anreise.

Bäder, Thermen, Wellness

Herkömmliche Schwimmbäder, ob im Freien oder in der Halle, dürfen in Bayern öffnen; die meisten von ihnen tun das auch. Die Zahl der Besucher ist begrenzt, es gibt spezielle Regeln zu Umkleiden, Schließfächern und Sanitärräumen - an sich aber läuft hier der Betrieb weitgehend normal.

Etwas komplizierter ist das bei den Wellnesseinrichtungen, die drei Monate lang geschlossen waren. Seit dem 22. Juni aber darf man in Bayern auch wieder im Ruheraum relaxen und saunieren. Zumindest wenn es dort mindestens 60 Grad heiß ist: Das hat die Staatsregierung als Mindesttemperatur beschlossen. Auch sonst ist hier einiges anders: Dampfbäder und Infrarotkabinen sind - Stand: Anfang Juli - noch geschlossen, Attraktionen wie Wasserfälle und -sprudler müssen ausgeschaltet bleiben, Strömungskanäle dürfen nur auf der untersten Stufe laufen, in Gemeinschaftsduschen müssen zwischen den einzelnen Duschplätzen Spritzschutzwände errichtet werden - und natürlich gilt überall der Mindestabstand von 1,50 Meter. Um diesen einzuhalten, müssen die Betreiber auch die Zahl der Besucher reduzieren: auf höchstens zwei Drittel der Zahl der Garderobenschränke. Angesichts dessen zweifeln manche Betreiber, ob sie ihren Wellnessbereich überhaupt wirtschaftlich betreiben können.

All diese Regeln und einige mehr gelten für die klassischen Kur- und Therapiebäder in Bayern ebenso wie für Thermen und für die Wellnessbereiche in den Hotels. Immerhin: In den Saunen ist keine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Die Maskenpflicht gilt nur beim Bezahlen und Umziehen. Und wer die Poolbar stürmen will, weil der Kumpel heiratet oder weil es halt so schön ist, wieder plantschen zu können, der sei gewarnt: Weil die Einrichtungen "keine Sitz- oder Stehbereiche als Aufenthaltszonen ausweisen" dürfen, gibt es Getränke qua Verordnung der Staatsregierung nur to go. Die dürfen dafür deutlich kälter als 60 Grad sein.

Seilbahnen

Seit Ende Mai ist ein Großteil aller Seilbahnen in Bayern wieder in Betrieb. Das Hygienekonzept, auf das sich der Verband Deutscher Seilbahnen und das Verkehrsministerium geeinigt haben, sieht dort eine Maskenpflicht vor. Für Personen, die auch sonst nicht von den Kontaktbeschränkungen betroffen sind, wie Familien oder Personen eines Haushalts, gelten keine Beschränkungen in der Kabine oder auf einem Sessellift. Ansonsten werden bei Sesselliften zwei Sitze freigelassen, bis wieder ein Gast Platz nehmen darf. Auch bei Kabinen wird gemäß der Abstandsregel eine Mindestanzahl festgelegt. In der großen Gondel zur Zugspitze zum Beispiel werden nur noch 40 statt 120 Gäste befördert. Bei der Alpspitzbahn sind es 30 statt 80, fünf statt 15 bei der Kreuzeckbahn und zwei statt vier Personen in der Wankbahn. Pendelbahnen sollen allerdings häufiger fahren als im Fahrplan vorgesehen.

Schlösser, Museen und Tierparks

Fast alle bayerischen Schlösser stehen für Besucher offen. Grundsätzlich hat sich dort nichts geändert, was Eintrittszeiten oder auch Preise betrifft. Allerdings gibt es Obergrenzen bei der Zahl der Besucher und geführte Gruppen, weshalb man mit längeren Wartezeiten rechnen muss. Manche Räume sind nicht zugänglich, wie die staatliche Schlösserverwaltung mitteilt, und die Wege sind oft andere - zum Beispiel, weil es "Einbahnregelungen" gibt. Und für Attraktionen wie das Schloss Neuschwanstein sind die Tickets rar: Hier sind die Führungen zum Beispiel auf zehn Teilnehmer begrenzt, weshalb derzeit nur ein Bruchteil der sonst üblichen Menschenmassen das Schloss besichtigen kann.

Dass in den Schlössern eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, ist nicht überraschend. Und manche Sehenswürdigkeiten sind so eng, dass sie aus Infektionsschutzgründen geschlossen bleiben, dazu zählen zum Beispiel die Eremitage in Bayreuth, Schloss Rosenau bei Coburg, in München die Bavaria, die Pagodenburg und die Magdalenenklause im Schlosspark Nymphenburg sowie die Schlosskapelle der Blutenburg, das Königshaus am Schachen und das Schloss Veitshöchheim. Zu ist auch das Alte Schloss Schleißheim - das aber hat nichts mit Corona zu tun, das Haus wird saniert. Eine vollständige Liste der geöffneten und geschlossenen Burgen und Schlösser findet sich hier.

Schon seit einiger Zeit wieder geöffnet, wenn auch unter Einschränkungen, haben die Zoos und Tierparks in Bayern genauso wie die Museen und Gedenkstätten. Da sich die Regeln - zum Beispiel für die zulässige Höchstzahl der Besucher - von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden, sollte man sich vorher im Internet informieren, auch weil man meist nur dort an Tickets kommt.

Tourismus: Um die Zahl der Besucher zu begrenzen, müssen für viele Zoos Tickets vorher im Internet gekauft werden. Der Tierpark Hellabrunn in München macht darauf mit Plakaten und Bannern vor dem Eingang aufmerksam.

Um die Zahl der Besucher zu begrenzen, müssen für viele Zoos Tickets vorher im Internet gekauft werden. Der Tierpark Hellabrunn in München macht darauf mit Plakaten und Bannern vor dem Eingang aufmerksam.

(Foto: Stephan Rumpf)

Freizeitparks

Alle großen Freizeitparks in Bayern sind offen, inklusive der Gastronomie. Allerdings gelten dort natürlich diverse Hygieneregeln: In den Fahrgeschäften muss man beispielsweise eine Maske tragen. Und vor allem ist die Zahl der Besucher begrenzt. Bei manchen Freizeitparks wie dem Bayernpark in Reisbach oder dem Playmobil-Funpark in Zirndorf müssen sich die Besucher daher vorher im Internet ein Ticket besorgen - auch diejenigen, die eine Jahres- oder Saisonkarte haben. Bei anderen wie dem Skyline-Park im Allgäu oder dem Freizeit-Land Geiselwind ist das inzwischen nicht mehr nötig, dort kann man auch einfach zur Kasse gehen. Denn seit der Öffnung Ende Mai hat sich dort herausgestellt, dass nicht so viele Besucher kamen, wie zugelassen sind - auch weil diese Maximalzahl inzwischen von der Staatsregierung erhöht wurde. In jedem Fall müssen Besucher ihren Namen und Handynummer oder E-Mail-Adresse hinterlassen, um bei Coronavirus-Infektionen später mögliche Kontakte nachvollziehen zu können.

Manche Parks wie der Skyline-Park vergeben an ihre Besucher zudem Armbänder, damit Mitarbeiter wissen, welche Gruppen zusammengehören, also zum Beispiel eine Familie sind. Diese Personen dürfen dann auch in engen Fahrgeschäften gemeinsam fahren. Ansonsten müssen Plätze freigehalten werden, um die Mindestabstände einhalten zu können. Maskottchen zu knuddeln ist derzeit nicht möglich; auch größere Paraden oder andere Veranstaltungen in den Parks entfallen.

Stadtführungen und Reisebus-Touren

Auch Busreisen sind erlaubt - um die entsprechenden Regeln wurde in Bayern lange gerungen. In Reisebussen besteht weiterhin Maskenpflicht, Alkohol zu trinken ist verboten, der ursprünglich geltende Mindestabstand wurde nach dem Protest der Busunternehmer wieder gestrichen. So hätten diese nämlich nur einen Teil der Sitze belegen können, weshalb sich Touren für sie nicht gelohnt hätten. Seit Mitte Juni gelten in den Reisebussen also faktisch dieselben Regeln wie in den Bussen des öffentlichen Nahverkehrs.

Ob mit dem Bus, mit dem Auto oder der Bahn, ist man mal in einer anderen Stadt angekommen, kann man sich einer Stadtführung anschließen. Auch Berg- und Naturführungen sind seit Ende Mai wieder erlaubt, ebenso Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken.

Schiffe

Auf dem Ammersee, dem Starnberger See, dem Tegernsee und dem Königsee sind die Ausflugs- und Linienschiffe der staatlichen Seenschifffahrt unterwegs - inzwischen auch wieder nach dem regulären Fahrplan. Tickets gibt es direkt am Steg oder auf dem Schiff, sie müssen also nicht vorab gekauft oder reserviert werden. Passagiere müssen ihren Namen und Kontaktdaten hinterlassen und auf dem Schiff eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Und auch auf dem Brombachsee ist Verkehr, dort fährt der Trimaran MS Brombachsee wieder seit dem Pfingstwochenende.

Badeseen

In den Seen und Weihern in Bayern ist das Baden nicht verboten. Sich auf der Liegewiese zu sonnen, ist ebenfalls erlaubt - solange man die generellen Kontaktbeschränkungen beachtet. Das heißt vor allem: Mindestabstand einhalten und keine zu großen Gruppen bilden. Explizit verboten sind auch jegliche Feiern oder Grillabende am Weiher - sowie in allen öffentlichen Parks, Anlagen oder Plätzen in Bayern.

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