LUZERN. Kantonale Gefährdungs- und Risikoanalyse. Ergebnisse der Phase II gemäss der Methode KATAPLAN November 2020

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1 LUZERN Kantonale Gefährdungs- und Risikoanalyse Ergebnisse der Phase II gemäss der Methode KATAPLAN November 2020

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3 Zusammenfassung Im November 2019 legte der Kantonale Führungsstab Luzern (KFS) eine umfassende und breit abgestützte Gefährdungs- und Risikoanalyse vor. Die gemäss Phase I des KATAPLAN-Leitfadens durchgeführte Analyse ist eine zentrale Grundlage für Vorsorgeplanungen im Bevölkerungsschutz im Kanton Luzern. Es war schon zu Beginn der Arbeiten vorgesehen, in einem zweiten Schritt eine Defizitanalyse zur kantonalen Notfallvorsorge durchzuführen. Die wichtigsten Ziele der mit diesem Bericht abgeschlossenen Phase II waren: Die Analyse untersucht, inwiefern das Verbundsystem Bevölkerungsschutz und die zuständigen Behörden im Kanton Luzern materiell, personell und organisatorisch auf die relevanten Gefährdungen und speziell auf die definierten Szenarien vorbereitet sind. Vorschläge für Optimierungsmöglichkeiten und notwendige Massnahmen, um erkannte Defizite zu beseitigen und die Risiken der Gefährdungen zu senken, sind identifiziert. Es werden übergeordnete strategische Empfehlungen zur Optimierung des Bevölkerungsschutzes im Kanton Luzern abgeleitet. Ein Umsetzungsvorschlag für ein kontinuierliches Risikomanagement im Bevölkerungsschutz ist erarbeitet. Als Ergebnis von elf halbtägigen Workshops identifizierten die beteiligten Fachpersonen 133 Defizite und 144 Massnahmen zur weiteren Optimierung des Bevölkerungsschutzes im Kanton Luzern. Diese Massnahmen sind wie folgt zu unterscheiden: 22 Massnahmen befinden sich schon in der Umsetzung, wurden aber der Vollständigkeit halber erfasst, um sicherzustellen, dass kontrolliert wird, inwiefern diese Massnahmen auch umgesetzt werden. 101 Massnahmen und damit der weit überwiegende Anteil sind sogenannte «n», Massnahmen, die von den für die Umsetzung verantwortlichen Organisationen im Tagesgeschäft umzusetzen sind. 10 Massnahmen haben eine deutlich grössere Tragweite, sodass zunächst eine Entscheidung der Regierung erforderlich ist, inwiefern und ggf. in welcher Form diese «R-Massnahmen» umzusetzen sind. Die Massnahmen verteilen sich sehr unterschiedlich auf die analysierten Gefährdungen. Für ihre Umsetzung ist eine Vielzahl an Organisationen bzw. Akteuren im Kanton Luzern verantwortlich. Die meisten Aufgaben liegen beim Kantonalen Führungsstab (KFS), mit deutlichem Abstand gefolgt von der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) sowie der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Die Analyse der Gefährdungslage und der Risiken (KATAPLAN Phase I) wie auch der Defizite in den Phasen Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration (KATAPLAN Phase II) stellen Momentaufnahmen dar. Daher ist es wichtig, die Risikoeinschätzung und die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen regelmässig zu überprüfen und an künftige Entwicklungen anzupassen. Seite 1

4 KATAPLAN Kanton Luzern / Schlussbericht Phase II: Defizitanalyse Dies soll im Rahmen eines kontinuierlichen Risikomanagements für den Bevölkerungsschutz geschehen, das zwei Teilprozesse umfassen wird: Im Rahmen des strategischen Risikomanagements wird in regelmässigen Abständen die Gefährdungslage überprüft und bei Bedarf die Risikoeinschätzung aktualisiert. Die systematische Umsetzung von Massnahmen zur Risikoreduktion und ein Umsetzungscontrolling sind Bestandteile des operativen Risikomanagements. Die Gesamtverantwortung für das kontinuierliche Risikomanagement im Luzerner Bevölkerungsschutz liegt beim Stabschef des KFS (SC KFS). Die Stabsstelle KFS organisiert und administriert beide Teilprozesse. Im Verlauf der Arbeiten fand auch eine Diskussion statt, welche übergeordneten, strategischen Empfehlungen sich aus den Arbeiten der Phase II von KATAPLAN ableiten lassen. Die involvierten Fachpersonen stellten folgende Punkte heraus: I. Die Umsetzung der Massnahmen ist sicherzustellen. II. III. IV. Bisherige Vorsorgeplanungen sind fortzuführen, politisch Verantwortliche sind einzubinden. Gemeinden sind zu einem Teil des kantonalen integralen Risikomanagements zu machen. Die identifizierten Defizite/Massnahmen für die Gefährdung «Pandemie» sind zu aktualisieren. V. Es ist zu prüfen, ob aus der KNS-Aktualisierung Handlungsbedarf resultiert. VI. Die Ergebnisse der KATAPLAN-Phasen I und II sind in geeigneter Form zu kommunizieren. Seite 2

5 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ausgangslage und Vorarbeiten Ziele der Phase II Vorgehen Projektorganisation 7 2. Defizite und Massnahmen Vorschläge R-Massnahmen Massnahmen pro Gefährdungsart Verantwortlichkeit für Umsetzung Kontinuierliches Risikomanagement Bedeutung eines kontinuierlichen Risikomanagements Risikomanagement-Prozess Empfehlungen zum weiteren Vorgehen 16 Anhang A1 Projektorganisation 19 A2 Workshopteilnehmende 21 A3 Defizit- und Massnahmentabelle 25 Seite 3

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7 1. Einleitung 1.1 Ausgangslage und Vorarbeiten Im November 2019 schloss der Kantonale Führungsstabe Luzern (KFS) eine umfassende und breit abgestützte Gefährdungs- und Risikoanalyse ab. Die gemäss Phase I des KATAPLAN-Leitfadens 1 durchgeführte, systematische und risikobasierte Analyse der Gefährdungssituation im Kanton Luzern bildet eine zentrale Grundlage für Vorsorgeplanungen im kantonalen Bevölkerungsschutz. Im Rahmen der Phase I wurden 15 Gefährdungen identifiziert, die für den Kanton Luzern aus Sicht des Bevölkerungsschutzes zurzeit als relevant beurteilt werden. Für alle Gefährdungen aus den drei Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft wurden Referenzszenarien entwickelt sowie Häufigkeit und Schadensausmass abgeschätzt und in einer Risikomatri dargestellt, vgl. Abbildung 1. Die Ergebnisse dienen als Planungsgrundlage für die weitere Verbesserung der Vorbereitung auf für den Bevölkerungsschutz relevante Schadensereignisse. Abbildung 1: Risikomatri bevölkerungsschutz-relevante Ereignisse Kanton Luzern In Anlehnung an KATAPLAN war vorgesehen, neben der Phase I in einem zweiten Schritt eine Defizitanalyse zur kantonalen Notfallvorsorge durchzuführen. Ausgehend von den Ergebnissen der Gefährdungs- und Risikoanalyse war zu analysieren, wie gut der kantonale Bevölkerungsschutz sowie weitere betroffene Organisationen auf die relevanten Gefährdungen vorbereitet sind, wo aktuell Handlungsbedarf besteht und wie mögliche erkannte Lücken geschlossen werden können. 1 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz stellt den Kantonen mit dem Leitfaden KATAPLAN eine Grundlage für die Erarbeitung der kantonalen Gefährdungsanalysen zur Verfügung. Seite 5

8 Die Analyse der Gefährdungslage wie auch die Defizitanalyse stellen Momentaufnahmen dar. Somit ist es wichtig, die Ergebnisse regelmässig zu überprüfen und neue Erkenntnisse in die Vorbereitung auf für den Bevölkerungsschutz relevante Schadensereignisse einzubringen. Neben der Defiziterhebung und einer Massnahmenevaluation galt es deshalb auch, einen Vorschlag für ein kantonales Risikomanagement im Bevölkerungsschutz zu erarbeiten. Dies mit dem Ziel, die in den Phasen I und II gemäss KATAPLAN durchgeführten Arbeitsprozesse zu institutionalisieren. 1.2 Ziele der Phase II Die Ziele der Phase II waren demnach: Es ist analysiert, inwiefern das Verbundsystem Bevölkerungsschutz und die zuständigen Behörden im Kanton Luzern materiell, personell und organisatorisch auf die relevanten Gefährdungen und speziell auf die definierten Szenarien vorbereitet sind. Dazu werden mögliche Defizite gemäss den Elementen des integralen Risikomanagements in den Bereichen Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration zusammengetragen. Vorschläge für Optimierungsmöglichkeiten und notwendige Massnahmen, um die erkannten Defizite zu beseitigen und die Risiken der Gefährdungen zu senken, sind identifiziert. Aus den Analysen von Defiziten und dem möglichen Verbesserungspotenzial zu den relevanten Gefährdungen sind übergeordnete strategische Empfehlungen zur Optimierung des Bevölkerungsschutzes im Kanton Luzern abgeleitet. Ein Umsetzungsvorschlag für ein kontinuierliches Risikomanagement im Bevölkerungsschutz ist erarbeitet. Dieser umfasst eine Definition der Überprüfungsintervalle und bezeichnet die beteiligten Stellen. Die Ergebnisse der Defizitanalyse sind in einem Schlussbericht dokumentiert. 1.3 Vorgehen Die Phase II von KATAPLAN umfasste folgende Arbeitsschritte: Schritt 1: Projekt planen und Grundlagen erarbeiten Schritt 2: Defizite und Massnahmen ermitteln Schritt 3: Defizite und Massnahmen bereinigen Schritt 4: Vorschlag für ein kontinuierl. Risikomanagement erarbeiten Schritt 5: Handlungsempfehlungen ableiten Schritt 6: Ergebnisse dokumentieren Diese sechs Arbeitsschritte fanden zwischen Januar und September 2020 statt. Seite 6

9 1.4 Projektorganisation Die Projektleitung 2 lag beim Kantonalen Führungsstab. Als Kernteam koordinierten der Stabschef und sein Stellvertreter zusammen mit dem Leiter der Stabsstelle KFS sämtliche Arbeiten und überprüften das methodische Vorgehen sowie die erarbeiteten Ergebnisse respektive Produkte. Mitarbeitende von EBP übernahmen grösstenteils die methodischen sowie inhaltlichen Arbeiten und unterstützten die Projektleitung bei Bedarf. Über 30 Fachpersonen von Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, aus der kantonalen Verwaltung, aus öffentlich-rechtlichen Institutionen und von wichtigen Infrastrukturbetreibern identifizierten an drei ganztägigen Veranstaltungen mit parallelen halbtägigen Workshops Defizite und Massnahmen, um den Luzerner Bevölkerungsschutz weiter zu optimieren. Die Ergebnisse der Defizit- und Massnahmenanalyse waren zudem Gegenstand der Diskussion im Rahmen eines weiteren Workshops mit den Bereichsleitern des KFS sowie Mitgliedern des Kernteams. Die Projektbegleitung erfolgte durch die Konferenz der Departementssekretäre (KDS). Die Sekretäre trafen keine projektspezifischen Entscheidungen, wurden aber über den Projektablauf informiert und nahmen die (Zwischen-)Ergebnisse zur Kenntnis. 2 Sämtliche in die Phase II von KATAPLAN involvierte Personen sind in Anhang A2 gelistet. Seite 7

10 2. Defizite und Massnahmen Die Diskussionen zu den 15 Gefährdungen in den elf Workshops zeigten auf, wie breit der Bevölkerungsschutz im Kanton Luzern aufgestellt ist: Die Vertreter der Partnerorganisationen und der weiteren zahlreichen Akteure des Bevölkerungsschutzes sind gut vernetzt, tauschen sich regelmässig untereinander aus, arbeiten im Alltag oft Hand in Hand und führen gemeinsame Übungen durch. Insgesamt identifizierten die Fachpersonen an den elf Workshops 133 Defizite und 144 Massnahmen zur weiteren Optimierung des Bevölkerungsschutzes im Kanton Luzern. Diese Massnahmen sind wie folgt zu unterscheiden: 22 Massnahmen befinden sich schon in der Umsetzung, wurden aber der Vollständigkeit halber erfasst, um sicherzustellen, dass kontrolliert wird, inwiefern diese Massnahmen auch umgesetzt werden 101 Massnahmen und damit der weiter überwiegende Anteil sind sogenannte «n», Massnahmen, die von den verantwortlichen Organisationen im Tagesgeschäft umzusetzen sind 10 Massnahmen haben eine deutlich grössere Tragweite, sodass der Einbezug der Regierung erforderlich ist, inwiefern und ggf. in welcher Form diese «R-Massnahmen» umzusetzen sind. Insgesamt 11 dieser Massnahmen gilt es nach der Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19 Pandemie auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. 2.1 Vorschläge R-Massnahmen Die R-Massnahmen haben eine besondere Relevanz für die Optimierung des Luzerner Bevölkerungsschutzes. Es handelt sich dabei um folgende Defizite respektive Massnahmen-Vorschläge, für deren Umsetzung ein Einbezug oder ggf. auch eine Entscheidung der Regierung erforderlich ist: 3 Allgemeines, nicht gefährdungsspezifisches Defizit A.3 Keine Sanitätsformation im Zivilschutz vorhanden Beschreibung Defizit Der Zivilschutz verfügt über keine Sanitätsformationen. Vorgeschlagene Massnahme Risikobasiert prüfen, ob der Zivilschutz künftig wieder Sanitätsformationen einführen soll. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das aufzeigt, was diese Wiedereinführung hinsichtlich Personal, Aus- und Weiterbildung sowie Kosten bedeuten würde. 3 Es wurden insgesamt zehn R-Massnahmen definiert. Nachfolgend sind jedoch nur acht dargestellt. Dies hat folgende Gründe: Für Defizit N2.7 wurden zwei R-Massnahmen definiert. Diese sind beide nachfolgend zusammengefasst. R-Massnahmen G1.11 ist nicht aufgeführt. Sie ist der Gefährdung Epidemie/Pandemie zugeordnet. Diese Massnahmen sind nach dem Ende der Covid-19-Pandemie neu zu beurteilen. Seite 8

11 Erdbeben N1.2 Unzureichende Ressourcen für Gebäudebeurteilungen Beschreibung Defizit Im Kanton Luzern gibt es nicht genügend Eperten für die Beurteilung von Gebäuden. Das BABS bietet ab 2021 Ausbildungen an, um Personen in der Gebäudebeurteilung ausbilden zu lassen. Das BABS empfiehlt, pro Kanton mindestens zwei Personen ausbilden zu lassen, damit diese im Ereignisfall weitere Personen anleiten und ausbilden können. Vorgeschlagene Massnahme Ausbildungskonzept für Eperten zur Gebäudebeurteilung erstellen und im Rahmen der Umsetzung geeignete Personen in der erforderlichen Anzahl ausbilden lassen. N1.5 Kein Leistungsauftrag Trümmerrettung für Zivilschutz Beschreibung Defizit Die Zivilschutzformationen des Kantons Luzern sind heute nicht in der Lage, Trümmerrettungen mit spezialisierten Geräten durchzuführen. Der Zivilschutz verfügt bislang auch über keinen Leistungsauftrag für Trümmerrettung. Die Partnerorganisationen kennen die Leistungen des ZS in diesem Bereich nicht, Übungen finden nicht statt. Vorgeschlagene Massnahme Prüfen, ob die Leistungsaufträge des Zivilschutzes um den der "Trümmerrettung" erweitert werden soll. Im Anschluss Konzept erarbeiten (Organisation, Ausbildung, Mittel etc.), wie der Zivilschutz innert weniger Jahre befähigt werden kann, Trümmerrettungen durchzuführen. N1.13 Unklarheit bei Konzepten für Abwasser und Entsorgung Beschreibung Defizit Es ist unklar, ob im Bereich Abwasser und Entsorgung Konzepte zur Sicherstellung der Entsorgung für den Erdbebenfall vorliegen. Vorgeschlagene Massnahme Es ist ein geeignetes Konzept zu erstellen. Dieses kann in Anlehnung an das Konzept zur Sicherstellung der Entsorgung im Hochwasserfall erstellt werden. Trockenheit / Hitze N2.5 Wasserversorgungsatlas ist nicht aktuell Beschreibung Defizit Das kantonale Inventar der Wasserversorgungsanlagen (Wasserversorgungsatlas) als wichtiges Planungsinstrument für die Wasserversorgung ist veraltet; seit rund zehn Jahren wurde dieser nicht mehr nachgeführt. Vorgeschlagene Massnahme Der Kanton stellt die Aktualisierung des Inventars für Wasserversorgungsanlagen (Wasserversorgungsatlas) in Zusammenarbeit mit Partnern (Gemeinden, GVL, Wasserversorgungen) sicher. Dazu sind die erforderlichen finanziellen Mittel zu sprechen und personelle Ressourcen freizustellen. N2.7 Belastbarkeit Trinkwasservorkommen ist unklar Beschreibung Defizit Die Belastbarkeit der Trinkwasservorkommen im Kanton Luzern ist nicht klar. Somit ist auch nicht geregelt, ab welchen Pegelständen welche Einschränkungen bei der Trinkwassernutzung erforderlich sind. Vorgeschlagene Massnahme Es ist festzulegen, ab welchen Ständen welche Einschränkungen erforderlich sind. In einem Phasenkonzept ist darzustellen, welche Konsequenzen daraus resultieren und was dies hinsichtlich der für die Umsetzung erforderlichen Ressourcen bedeutet. Seite 9

12 Hochwasser N3.12 Reussprojekt für Hochwasserschutz ist nicht bewilligt Beschreibung Defizit Im Reusstal ist bereits bei einem 100-jährigen Ereignis mit Dammbrüchen zu rechnen. Der Flugplatz und grosse Teile der dortigen Industrie sowie beispielsweise die Kläranlage würden bei einem solchen oder gar einem grösseren Ereignis unter Wasser stehen. Vorgeschlagene Massnahme Das "Reussprojekt" ist zu realisieren, mit dem das Reusstal besser vor Hochwasser geschützt werden soll (in Planung, noch nicht bewilligt). KKW-Unfall T4.1 Gesamtkonzept Radioaktivität fehlt Beschreibung Defizit Es bestehen keine Planungsgrundlagen zum Umgang mit Radioaktivität im Kanton Luzern. Vorgeschlagene Massnahme Gesamtkonzept "Radioaktivität" erstellen: 1) In einem Grobkonzept sind Zuständigkeiten Bund/Kanton/Gemeinden zu klären und Aufgaben für den Kanton sowie die Gemeinden (so weit möglich) festzulegen. 2) Aus heutiger Sicht ist im Kontet Radioaktivität der Bedarf an Feinkonzepten zu nachfolgenden Themen zu prüfen und ggf. zu erarbeiten: Kommunikation, Evakuierung, Verkehr, Messen, Ressourcenmanagement, Dekontamination, Regeneration. Nach Abschluss des Gesamtkonzepts "Radioaktivität": Kommunikation des zusammengetragenen Wissens. Anhang A3 listet alle zusammengetragenen Defizite und Massnahmen. 2.2 Massnahmen pro Gefährdungsart Die insgesamt 144 Massnahmen verteilen sich sehr unterschiedlich auf die analysierten Gefährdungen. Wichtig ist dabei die Aussage, dass die Anzahl Massnahmen keine Aussage zum effektiven Stand der Vorsorgeplanungen zu der jeweiligen Gefährdung erlaubt. Die Vielzahl genannter Massnahmen bei der Gefährdung N2 «Trockenheit/Hitze» beispielsweise zeigt zwar die Breite an Ansatzpunkten, wo aus Sicht der Teilnehmenden die Möglichkeit besteht, den Luzerner Bevölkerungsschutz besser auf diese Gefährdung vorzubereiten. Jedoch können beispielsweise aus einer einzigen genannten Massnahme auch weitere Massnahmen resultieren. So sind beim KKW-Unfall beispielsweise nur sehr wenige Massnahmen aufgeführt. Eine davon benennt aber das Erfordernis eines kantonalen «Gesamtkonzepts Radioaktivität», das auch den Fall eines solchen Unfalls abdeckt. Das Ausarbeiten eines solchen Konzepts ist komple und zieht eine Vielzahl weiterer Detailkonzepte oder -planungen nach sich. Herauszuheben sind zudem die Massnahmen, die für die Gefährdung G1 «Epidemie/Pandemie» abgeleitet wurden. Die Erhebung erfolgte zu Projektbeginn, der noch deutlich vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie in der Schweiz lag. Die damals gewonnenen Erkenntnisse sind daher als überholt zu betrachten und sollten zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft werden. Seite 10

13 Allgemein N1 Erdbeben N2 Trockenheit/Hitzewelle N3 Hochwasser N4 Unwetter T1 Stromausfall T2 Ausfall IKT-Dienstleistungen T3 GGU Strasse und T5 Unfall Erdgas T4 KKW-Unfall G1 Epidemie/Pandemie G2 Andrang Schutzsuchender G3 Tierseuche G4 Verunreinigung Trinkwasser G5 Konventioneller Terroranschlag G6 ABC-Terroranschlag Abbildung 2: Übersicht Anzahl vorgeschlagene Massnahmen pro relevante Gefährdung. 2.3 Verantwortlichkeit für Umsetzung Für die Umsetzung der Massnahmen ist eine Vielzahl an Organisationen bzw. Akteure im Kanton Luzern verantwortlich. Die meisten Aufgaben liegen dabei in der Verantwortung des Kantonalen Führungsstabs, mit deutlichem Abstand gefolgt von der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) sowie der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Die Verantwortlichkeit kantonaler Gesundheitsorganisationen für die Gefährdung Epidemie/Pandemie sind aus den oben genannten Gründen unter Vorbehalt zu betrachten KFS vif lawa uwe Zivilschutz Wasserversorgung Lupol VetD FWI Gemeinden / VLG rawi kantonales Labor DAF ABC-Koordinator DIGE/KSD/Spitäler/ Abbildung 3: Übersicht vorgeschlagene Massnahme pro für Umsetzung verantwortliche Organisation. Seite 11

14 3. Kontinuierliches Risikomanagement 3.1 Bedeutung eines kontinuierlichen Risikomanagements Die Analyse der Gefährdungslage und der Risiken (KATAPLAN Phase I) wie auch der Defizite in den Phasen Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration (KATAPLAN Phase II) stellen Momentaufnahmen dar. Die Gefährdungslage wird sich verändern: Mit Blick auf den Klimawandel beispielsweise können etreme Naturereignisse wie Waldbrände, Stürme oder Hochwasser an Intensität und Häufigkeit zunehmen oder neue invasive Arten treten auf. Neue Technologien können neue Gefährdungen hervorbringen aber auch zur besseren Vorbereitung auf Grossereignisse beitragen. Daher ist es wichtig, die Risikoeinschätzung und die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen regelmässig zu überprüfen und an künftige Entwicklungen anzupassen. Eine Institutionalisierung der in Phase I und Phase II durchgeführten Arbeiten ermöglicht einerseits ein kontinuierliches Lagebild der relevanten Gefährdungen, andererseits trägt diese dazu bei, das Know-how im Kanton zu erhalten. Zudem ermöglicht ein kontinuierliches Risikomanagement, effiziente und risikobasierte Lösungen für die Vorbeugungsphase von Ereignissen, für deren Bewältigung und für die nachfolgende Wiederherstellungsphase zu finden. Das Risikomanagement soll auch einen Beitrag zum Risikodialog im Kanton leisten und den Austausch zwischen den Akteuren im Bevölkerungsschutz fördern. Im Rahmen der durchgeführten Arbeiten wurde daher auch ein Vorschlag für ein solches kontinuierliches Risikomanagement im Luzerner Bevölkerungsschutz entwickelt. 3.2 Risikomanagement-Prozess Generelle Funktionsweise Das kontinuierliche Risikomanagement für den Bevölkerungsschutz umfasst zwei Teilprozesse: Im Rahmen des strategischen Risikomanagements wird in regelmässigen Abständen die Gefährdungslage überprüft und bei Bedarf die Risikoeinschätzung aktualisiert. Die systematische Umsetzung von Massnahmen zur Risikoreduktion und ein Umsetzungscontrolling sind Bestandteile des operativen Risikomanagements. Die Gesamtverantwortung für das kontinuierliche Risikomanagement im Luzerner Bevölkerungsschutz liegt beim Stabschef des KFS (SC KFS). Die Stabsstelle KFS organisiert und administriert beide Teilprozesse. Nachfolgend sind die Ziele, das Vorgehen, die Organisation und der zeitliche Ablauf beider Teilprozesse sowie die Aufgaben der beteiligten Akteure detailliert beschrieben. Seite 12

15 Abbildung 4: Kontinuierliches Risikomanagement für den Bevölkerungsschutz mit zwei Managementkreisläufen Strategisches Risikomanagement Ziel Das strategische Risikomanagement hält die Grundlagen für eine systematische Massnahmenplanung aktuell. Es stehen folgende Ziele und Fragestellungen im Vordergrund: 1. Die relevanten Gefährdungen sind diskutiert und festgelegt. Welche Gefährdungen sind für den Bevölkerungsschutz noch immer, nicht mehr oder neu relevant? 2. Die Risikoeinschätzung für die relevanten Gefährdungen ist aktuell. Welche Risiken gehen von den relevanten Gefährdungen aus? Haben sich die Risiken im Vergleich zu früheren Einschätzungen verändert durch neue Gegebenheiten oder durch die Umsetzung von Massnahmen? 3. Der Handlungsbedarf ist abgeleitet. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus der aktualisierten Gefährdungslage und der Umsetzung der Massnahmen? Ergeben sich neue Defizite oder akzentuieren sich bestehende? Sind zusätzliche Massnahmen zur Behebung der Defizite erforderlich? Seite 13

16 Fokus Das Vorgehen beim strategischen Risikomanagement orientiert sich an den Phasen I und II der Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie an den oben genannten Zielen. Es berücksichtigt primär die Gefährdungslagen im Kanton Luzern und im Rest der Schweiz, aber auch weltweite Entwicklungen sind Gegenstand der Analysen. Organisation Der SC KFS verfolgt die Gefährdungslage national und international, bereitet die Gefährdungsgrundlagen auf und steuert den Erarbeitungsprozess für neue Diskussions- und Entscheidungsgrundlagen. Er entscheidet auch über eine mögliche Anpassung der Gefährdungs- bzw. Risikosituation. Zyklus Eine pragmatische Analyse, die sich mit allen relevanten Gefährdungen sowie ggf. neuen Entwicklungen befasst, findet alle vier Jahre statt, das nächste Mal also im Jahr Eine umfassende Überarbeitung im Stil der Phase I der Gefährdungs- und Risikoanalyse Kanton Luzern findet alle zwölf Jahre statt. Ausserordentliche Überprüfungen, z. B. infolge von Ereignissen, sind jederzeit möglich Operatives Risikomanagement Ziel Das operative Risikomanagement überwacht die Umsetzung der Massnahmen zur Defizitbeseitigung und Risikoreduktion. Es stehen folgende Ziele und Fragestellungen im Vordergrund: 1. Der Stand der Massnahmenumsetzung ist bekannt und aktuell. Welche Massnahmen sind umgesetzt? Welche Massnahmen befinden sich in der Umsetzung? Bei welchen hat die Umsetzung noch gar nicht begonnen? Und aus welchen Gründen? 2. Die Wirkung der umgesetzten Massnahmen ist überprüft. Entfalten die umgesetzten Massnahmen ihre erwartete Wirkung? 3. Zusätzliche Massnahmen sind identifiziert, um auf den aktualisierten Handlungsbedarf zu reagieren. Zu welchen Themen und Defiziten sind weitergehende Massnahmen zu prüfen? Welche der umgesetzten Massnahmen ziehen weitere nach sich? Gibt es Massnahmen, die nicht umsetzbar sind und Alternativen erfordern? 4. Zusätzliche Massnahmen sind priorisiert und liegen für den Entscheid zur Umsetzung bereit. Welche Kosten verursachen zusätzliche Massnahmen bei welcher Wirkung? Mit welcher Priorität sind diese Massnahmen umzusetzen? Fokus Das Vorgehen im operativen Risikomanagement orientiert sich an der Phase II der Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie den oben genannten Zielen. Im Zentrum steht ein Monitoring der Massnahmenumsetzung und deren Wirkung. Zudem sind bei Bedarf neue, zusätzlich erforderliche Massnahmen in das operative Risikomanagement aufzunehmen und zu priorisieren. Seite 14

17 Organisation Die Umsetzung der Massnahmen liegt in der Verantwortung der zuständigen Organisationseinheiten und kantonalen Ämter. Der Stabsstelle KFS betreut die Massnahmenliste und informiert sich bei den zuständigen Stellen über den Stand der Umsetzung. Die Stabsstelle KFS informiert den SC KFS über den Stand der Umsetzung. Zyklus Der Umsetzungsstand der Massnahmen sowie mögliche neue Massnahmen werden jährlich erfasst. Alle vier Jahre, jeweils zur Aktualisierung der strategischen Grundlagen, ist der Regierung ein Bericht zum Stand der Massnahmenumsetzung vorzulegen. Seite 15

18 4. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen Im Verlauf der Arbeiten, vor allem im Rahmen des letzten Workshops, an dem die Ergebnisse dieser Phase II mit Angehörigen des KFS überprüft wurden, fand eine Diskussion statt, wie der aktuelle Stand der Arbeiten einzuordnen und welches Vorgehen aus Sicht der Beteiligten angezeigt ist. Aus diesem Diskurs lassen sich folgende, übergeordnete Empfehlungen ableiten: I) Umsetzung der Massnahmen sicherstellen Kapitel 2 zeigt, dass insgesamt 144 Massnahmen identifiziert wurden, die geeignet erscheinen, um den Bevölkerungsschutz im Kanton Luzern zu verbessern. Zum Teil lassen sich diese Massnahmen im Tagesgeschäft realisieren, zum Teil sind aber auch zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen erforderlich, um eine Massnahme umzusetzen. Einige Massnahmen sind schon recht konkret, andere vor allem die «R- Massnahmen» bedürfen noch einer Schärfung, bevor es möglich ist, final über ihre Umsetzung zu entscheiden. Für die Verbesserung des Bevölkerungsschutzes ist es aber zentral, dass die Umsetzung angegangen wird. Im Rahmen des integralen Risikomanagements ist daher in einem ersten Schritt zu überlegen, bei welchen Massnahmen noch Handlungsbedarf besteht, bevor eine Umsetzung möglich ist. Die erforderlichen Voraussetzungen sind dann zu schaffen. Wo für die Umsetzung zusätzliche Ressourcen erforderlich sind, sind diese transparent aufzuzeigen und zu begründen. Die Umsetzung der Massnahmen sollte möglichst bald beginnen. Es handelt sich dabei um eine eigentliche dritte Phase der KATAPLAN-Arbeiten. Zeigt sich dabei, dass Massnahmen doch nicht umzusetzen sind, ist dies in geeigneter Form zu begründen. II) Vorsorgeplanungen fortführen, politisch Verantwortliche einbinden Im Projektverlauf machten Beteiligte immer wieder deutlich, dass die Ergebnisse der KATAPLAN-Arbeiten nur die Grundlagen sein können für die «eigentlichen Schritte», die erforderlich sind, um den kantonalen Bevölkerungsschutz in Luzern zu verbessern. Der Transfer in die Prais, das Umsetzen der Massnahmen ist nun möglichst ohne grössere Unterbrechung anzugehen. Dazu ist eine ausreichende politische Unterstützung erforderlich. In diesem Kontet ist es angezeigt, die politisch Verantwortlichen für bestehende Risiken zu sensibilisieren und mit den Verantwortlichen einen Dialog zu führen, um eine Rückmeldung zu erhalten, welche Restrisiken man bereit ist in Kauf zu nehmen. Seite 16

19 III) Gemeinden zu einem Bestandteil des kantonalen integralen Risikomanagements machen Gemäss kantonalen Bevölkerungsschutzgesetz sind die Gemeinden dafür verantwortlich, ihr Gemeinwesen vor bevölkerungsschutz-relevanten Gefährdungen zu schützen. Ausgehend von den KATAPLAN-Arbeiten resultieren daraus folgende Empfehlungen, um die Gemeinden künftig noch besser ins kantonale Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes einzubinden: Die Gemeinden sind über die Ergebnisse der beiden Phasen der KATA- PLAN-Arbeiten zu informieren. Die Gemeinden sollen einen Leitfaden erhalten, wie sie selbst auf kommunaler Ebene integrale, risikobasierte Gefährdungsanalysen durchführen und Verbesserungsbedarf identifizieren können. Der Kanton soll die Gemeinden fachlich bei ihren Vorsorgeplanungen unterstützen. Es braucht generell mehr Verbindlichkeit, damit sich die Gemeinden ihrer Bedeutung im kantonalen Verbundsystem Bevölkerungsschutz bewusst werden und geeignete Vorsorgeplanungen durchführen. Die Gemeinden sind daher verstärkt in die Verantwortung zu nehmen. Im Rahmen des kontinuierlichen Risikomanagements ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Analysen wie auch die vorgeschlagenen Massnahmen abgestimmt sind und zueinander passen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Kanton über die Arbeiten auf Stufe Gemeinden informiert ist. IV) Defizite/Massnahmen für Gefährdung «Pandemie» aktualisieren Die Analyse von Verbesserungsmöglichkeiten des Kantons Luzern für eine mögliche Pandemie fand im Januar 2020 und damit vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie in der Schweiz statt. Die Analyse bezog sich damals zudem auf das Ereignis einer Influenza-Pandemie, wie es der Pandemieplan des Bundes, aber auch der derzeit noch gültige kantonale Pandemieplan darstellen. Durch Covid-19 entstand nun eine völlig andere Ausgangslage. Im Kanton Luzern laufen zudem auch schon Arbeiten, um die Erkenntnisse aus den ersten Monaten der Pandemie zu analysieren und Handlungsbedarf abzuleiten. Es ist nun zu prüfen, ob die Ergebnisse schon stattgefundener und künftiger Analysen beispielsweise aus dem Rechenschaftsbericht zu Bewältigung der Corona-Krise im Kanton Luzern und vor allem die hier identifizierten Massnahmen in das integrale Risikomanagement integriert werden könnten. Sobald dann der überarbeitete Pandemieplan des Bunds vorliegt, ist im Rahmen des kontinuierlichen Risikomanagements dann zu überlegen, inwiefern auf Basis des das neuen Pandemie-Szenarios eine erneute Überprüfung möglicher Defizite und geeigneter Massnahmen stattfinden sollte. Seite 17

20 V) Prüfen, ob aus der KNS-Aktualisierung Handlungsbedarf resultiert Es ist geplant, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im Dezember 2020 die Ergebnisse der Aktualisierung der nationalen Gefährdungs- und Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» präsentiert. Es ist daher angezeigt, zu prüfen, ob aus den Erkenntnissen und Ergebnissen auf nationaler Stufe gegebenenfalls Handlungsbedarf für die Arbeiten im Kanton Luzern resultiert. VI) Ergebnisse kommunizieren Nach dem Abschluss der Phase I der KATAPLAN-Arbeiten sah die Konferenz der Departementssekretäre davon ab, die Ergebnisse gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Mit dem Abschluss von Phase II liegen nun konkrete Ergebnisse vor, die es erlauben würden, deutlich zu machen, wie die Verantwortlichen planen, den Luzerner Bevölkerungsschutz künftig noch zu verbessern. Gerade im Kontet der Covid-19-Pandemie könnte es vorteilhaft sein, zu zeigen, dass das kantonale Bevölkerungsschutz-System gut aufgestellt ist, man aber gewillt ist, dieses noch zu verbessern. Seite 18

21 A1 Projektorganisation Projektleitung Vinzenz Graf; SC KFS Kernteam Vincenz Blaser; Dep.-Sekretär JSD Walter Häller; Leiter Stabsstelle KFS Stefan Weiss; Stv. SC KFS Eterne Unterstützung EBP Schweiz AG Lilian Blaser Tillmann Schulze Seite 19

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23 A2 Workshopteilnehmende Workshop «N3 Hochwasser und N4 Unwetter» vom 20. Januar 2020 Feuerwehr: Alois Kreienbühl Gesundheitswesen: Christoph Pouskoulas Tech. Betriebe: Ralf Walter Naturgefahren: Claudio Wiesmann Zivilschutz: Reto Amrein uwe: Patrick Nanzer lawa: Urs Felder Workshop «G1 Epidemie/ Pandemie» vom 20. Januar 2020 Feuerwehr: Andy Schmid Polizei: Fabian Kramer / Patrick Bieri Gesundheitswesen: Stephan Luterbacher Spital: Michael Hauser Zivilschutz: Daniel Enzler Information: Christian Hodel VLG: Franz Zemp Workshop «N1 Erdbeben» vom 20. Januar 2020 Feuerwehr: Alois Kreienbühl Polizei: Fabian Kramer Gesundheitswesen: Roger Harstall Tech. Betriebe: Ralf Walter Naturgefahren: Claudio Wiesmann, Christoph Knellwolf ZS: Peter Jurt Information: Franco Mantovani Stadt Luzern: Maurice Illi / Valery Volken KTVS: Adi Stettler Bau: Adrian Nauer Informatik: Roger Bolliger BABS: Christoph Werner Seite 21

24 Workshop «G2 Andrang Schutzsuchender» vom 20. Januar 2020 Feuerwehr: Andy Schmid Polizei: Patrick Bieri Gesundheitswesen: Stephan Luterbacher ZS: Daniel Enzler Information: Christian Hodel VLG: Franz Zemp DAF: Philipp Otzenberger Workshop «N2 Trockenheit/Hitze» vom 7. Februar 2020 Feuerwehr: Alois Kreienbühl Gesundheitswesen: Philipp Ludin Zivilschutz: Peter Jurt Information: Christian Hodel Trinkwasser: Samuel Riedener lawa: Miguel Zahner BABS: Christoph Werner Workshop «T3 Gefahrgutunfall Strasse und T5 Unfall Verteilinfrastruktur Erdgas- /Erdölproduktion» vom 7. Februar 2020 Feuerwehr: Andy Schmid Polizei: Fabian Kramer Gesundheitswesen: Stephan Luterbacher Tech. Betriebe: Ralf Walter Uwe: Patrick Nanzer ABC: Ma Wey Workshop «G4 Verunreinigung Trinkwasser» vom 7. Februar 2020 Feuerwehr: Alois Kreienbühl Polizei: Fabian Kramer Spital: Michael Hauser Zivilschutz: Peter Jurt VLG: Franz Zemp Trinkwasser: Samuel Riedener Lebensmittelkontrolle: Silvio Arpagaus Seite 22

25 Workshop «T4 KKW-Unfall» vom 7. Februar 2020 Polizei: Patrick Bieri Gesundheitswesen: Stephan Luterbacher Zivilschutz: Daniel Enzler Information: Christian Hodel VLG: Claudio Passafaro Informatik: Roger Bolliger / Markus Burch ABC: Ma Wey Care Team: Christoph Beeler Workshop «T1 Stromausfall und T2 Ausfalls IKT» vom 10. März 2020 Feuerwehr: Alois Kreienbühl Polizei: Andreas Portmann Tech. Betriebe: Ralf Walter Zivilschutz: Daniel Enzler VLG: Franz Zemp lawa: Urs Felder Informatik: Roger Bolliger / Markus Burch Spital: Alain Richoz Workshop «G3 Tierseuche» vom 10. März 2020 Feuerwehr: Andy Schmid Polizei: Patrick Bieri Zivilschutz: Christian Durscher lawa: Annatina Bühler (Landwirtschaft) lawa: Philipp Amrein (Jagd) ABC: Ma Wey Veterinär Dienst D: Martin Brügger Workshop «G5 Terror und G6 ABC-Terror» vom 10. März 2020 Feuerwehr: Alois Kreienbühl Polizei: Andreas Portmann Spital: Christian Schuhmacher Technische Betriebe: Ralf Walter Zivilschutz: Daniel Enzler ABC: Ma Wey Seite 23

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27 A3 Defizit- und Massnahmentabelle Nachfolgend findet sich eine Übersicht aller im Verlauf der Phase II von KATAPLAN identifizierten Defizite sowie der dazugehörigen Massnahmen. Seite 25

28 KATAPLAN Kanton Luzern - Defizite und Optimierungspotenziale Nr. Beschreibung Defizit Allgemein Risikomanagement Kantonsverwaltung A.1 Nicht alle kantonalen Dienststellen verfügen über Vorsorge- und Eventualplanungen. Zivilschutz A.2 Die Partnerorganisation sowie die Katastropheneinsatzleiter KEL kennen die Leistungen des Zivilschutzes zu wenig. kantonale Dienststellen ZS Im Rahmen des kantonalen Risikomanagements sollen sämtliche kantonale Dienststellen Vorsorgeund Eventualplanung für die Sicherstellung ihres Betriebs/ihrer Schlüsselfunktionen für alle relevanten Gefährdungen erstellen. Dabei gilt es die Dienstleistungen zu priorisieren und Verzichtsplanung zu erstellen. Leistungen des Zivilschutzes bei den Partnerorganisationen und KEL bekannt machen und periodisch gemeinsame Übungen durchführen A.3 Der Zivilschutz hat keine Sanitätsformationen. ZS, KFS, Risikobasiert prüfen, ob der Zivilschutz eine Regierungsrat, Sanitätsformation wieder einführen soll. Bund R-Massnahme Kommunikation A.4 Das Hotline-Konzept ist in drei Phasen gegliedert (1. KFS, Lupol Phase Hotline betrieben durch Lupol, 2. Phase durch Carelink, 3. Phase KFS). Das Konzept muss überprüft werden. A.5 Falls die Informations- und Kommunikationstechnologien über längere Zeit unterbrochen sind, könnte die Bevölkerung via "Notfalltreffpunkte" erreicht werden. Der Kanton verfügt noch über kein solches Konzept. A.6 Es ist unklar, wie das FWI via Alertswiss die Bevölkerung warnen/informieren kann. A.7 Die Social-Media-Kompetenz der Lupol ist unzureichend. Grossflächige Evakuierung A.8 Unterkünfte für die Unterbringung grosser Personenanzahl sind nicht definiert. Ressourcenmanagement A.9 Die Kenntnisse zum Ressourcenmanagement Bund (RESMAB) sind im Kanton gering. A.10 Das Ressourcenmanagement innerhalb des Kantons (RESMAK) ist nicht klar definiert. A.11 Es besteht Unklarheit zur Koordination und zum Einsatz der "unwanted help", also Freiwilliger, die ihre Hilfe anbieten, aber ausserhalb ordentlicher Strukturen/Organisationen stehen. Es ist unklar, wo und wie diese eingesetzt werden könnten und wie deren Durchhaltefähigkeit sicherzustellen ist? Lead für Beseitigung der Defizite KFS LuPol, Bereichsleiter Information, vif, FWI Lupol KFS KFS KFS BABS/KFS/ KVMBZ Massnahmenvorschläge Konzept "Hotline" überprüfen und bei Bedarf Personen schulen und Anpassungen bei Infrastruktur und Material vornehmen Das Projekt "Notfalltreffpunkte" umsetzenn. Projekt läuft, 2021 ist die Materialbeschaffung geplant, 2022 soll das Konzept getestet werden. Alertswiss nutzen um die Bevölkerung im Ereignisfall zu warnen. Prozesse FWI - Alertswiss klären. Erforderliche Ressourcen innerhalb der Lupol aufbauen Konzept Unterbringung grosser Personenzahlen erstellen Kenntniss zu RESMAB verbessern, Schulungen RESMAB/IRES besuchen und Kenntnisse im KFS verankern. Konzept Ressourcenmanagement Kanton (RESMAK) erstellen und den Partnerorganisationen bekannt machen. Übungen druchführen. App oder Ähnliches zur Erfassung und Koordination von Freiwilligen entwickeln. Es ist eine Person im KFS zu bezeichnen, die sich um dieses Anliegen im Ereignisfall kümmert. Gemeindeführungsstäbe A.12 Mit kompleen Ereignissen sind die GFS überfordert KFS GFS für Gefährdungen und Vorsorgeplanungen sensibilisieren, Übungen durchführen und Unterstützung im Ereignisfall planen Umsetzung bis:

29 Nr. Beschreibung Defizit N1 Erdbeben N1.1 Es ist unklar, wer in einem Erdbeben-Ereignisfall zuständig für die Sicherstellung der Kommunikationsinfrastruktur ist, damit die Kommunikation via Mobilfunknetz möglich ist. Lead für Beseitigung der Defizite KFS N1.2 Im Kanton Luzern gibt es nicht genügend Eperten für die Beurteilung von Gebäude. Das BABS bietet ab 2021 Ausbildungen an, um Personen in der Gebäudebeurteilung ausbilden zu lassen. Das BABS empfiehlt mindestens zwei Personen ausbilden zu lassen, damit diese im Ereignisfall weitere Personen anleiten und ausbilden können. GVL, KFS N1.3 Dem Kanton fehlt eine Übersicht welche kritischen Infrastrukturen welche Bauklasse aufweisen. KFS, Immo, vif, Astra Massnahmenvorschläge Mit Telekommunikationsbetreibern und BAKOM abklären, wer die Kommunikationsinfrastruktur in einem Erdbebenfall möglichst schnell wieder instandstellt und welche Aufgaben sowie Möglichkeiten der Kanton hat. Ausbildungskonzept für Eperten Gebäudebeurteilung erstellen und Personen ausbilden lassen. R-Massnahme Übersicht der Erdbebensicherheit aller kritischen Infrastrukturen erstellen (inkl. Spitäler, Rechenzentren und ggf. weiteren wie Pflegheimen etc.) N1.4 KFS, vif Prüfen, ob strategisch besonders wichtige Bauten/Kunstbauten beispielsweise entlang zentraler Rettungsachsen mit erhöhter Erdbebensicherheit gesärkt/gebaut werden sollen. N1.5 Der Zivilschutz hat keinen Leistungsauftrag für Trümmerrettung. Partnerorganisationen, KEL kennen die Leistungen des ZS nicht, Übungen finden nicht statt N1.6 In einem schwerwiegenden Erdbebenfall mit einer grossen Anzahl an Todesopfern ist unklar, ob die Identifizierung, Lagerung, Transport und Bestattung der Toten im Kanton Luzern möglich ist. N1.7 Dem Übergang von der Bewältigungs- zur Regenerationsphase wurde bislang zu wenig Beachtung geschenkt. N1.8 Im Szenario befinden sich alle aktuellen Führungsstandorte der Blaulichtorganisationen im Epizentrum und sind möglicherweise nicht mehr funktionsfähig. Es ist unklar, wo die Führung der Blaulichtorganistationen in einem solchen Fall stattfinden soll. N1.9 Es ist unklar, ob im Bereich der Care Zusammenarbeitsverträge mit anderen Kantonen bestehen N1.10 Es eistiert im Bereich Abwasser und Entsorgung keine Übersicht über die Erdbebensicherheit der kritischen Anlagen. N1.11 Ungewissheit über Aktualität und Umsetzung der Konformitätsprüfungungen (Einteilung in Bauwerksklassen, Prüfmandate bei BWK II, III) der Erdbebenbemessung im Rahmen der Baubewilligungen N1.12 Fehlende Übersicht der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung betreffend Erdbebenprävention. N1.13 Es ist unklar, ob im Bereich Abwasser und Entsorgung Konzepte zur Sicherstellung der Entsorgung für den Erdbebenfall vorliegen. ZS, KFS, Regierungsrat KFS, Lupol KFS BORS ZS uwe ENRI, GVL RAWI, vif vif uwe ENRI Prüfen, ob der Leistungsauftrag des Zivilschutzes um "Trümmerrettung" erweitert werden soll. R-Massnahme Prozesse, Kapazitäten und allfällige Defizite bei der Identifzierung, Lagerung, Transport und Bestattung grosser Anzahl Todesopfern prüfen. Prozess zum reibungsfreien Übergang von der Bewältigungs- zur Regenerationsphase definieren. Dabei gilt es die Akteure der Regerationsphase zu kennen und diese frühzeitig (bereits während der Ereignisphase) einbeziehen und den Übergang zu planen. Neue ELZ erdebensicher bauen Abklären ob Zusammenarbeitsverträge mit Care- Organisationen aus anderen Kantonen bestehen. uwe: Übersicht über die kritischen Anlagen erstellen. GVL: Erdbebensicherheit ermitteln und dokumentieren. Überprüfen der Baugesuchsformulare, Umfrage bei Gemeindeverantwortlichen bezüglich Kontrolle der Baugesuche separater Workshop mit allen beteiligten Dienststellen (Immo, vif, rawi). Konzept erstellen. R-Massnahme Umsetzung bis:

30 Nr. Beschreibung Defizit Lead für Beseitigung der Defizite N2 Trockenheit / Hitzewelle Trockenheit N2.1 Bei einer Trockenheit ist nicht gewährleistet, dass FWI genügend Löschwassermengen innert kurzer Zeit vorhanden sind. Bäche, Löschweiher führen zu wenig Wasser oder sind sogar ausgetrocknet. Gesetzlich vorgeschriebene Löschwasserreserven in den Reservoirs werden zum Teil unterschritten. Bislang hatten die vergangenen Trockenheiten keine grafierenden Folgen auf die Löscheinsätze der Feuerwehren. N2.2 Die Trockenheit wurde in der Verordnung über die Sicherstellung in Notlagen (VTN) nicht eplizit als Szenario aufgeführt und somit teilweise auch nicht in den Konzepten zur "Trinkwasserversorgung in Notlagen" berücksichtigt Wasserversorgung (Umsetzung), uwe GEBO Massnahmenvorschläge Einsatzplanung für abgelegene Objekte bezüglich Löschwasserknappheit anpassen. Die Trockenheit wird im Vorentwurf der neuen Verordnung für Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) in den Erläuterungen eplizit erwähnt. Die Konzepte sind von den Wasserversorgungen anzupassen, sobald VTM rechtskräftig. N2.3 Die Konzepte müssen neu erstellt und beim uwe eingereicht werden. N2.4 Durch die kleinräumige Struktur der Wasserversorgungen und die ungenügende Vernetzung ist die Versorgungsicherheit bei Trockenheit kommunal oder regional teilweise ungenügend. RET/ Gemeinden N2.5 Das kantonale Inventar der Wasserversorgungsanlagen (Wasserversorgungsatlas) als wichtiges Planungsinstrument in der Wasserversorgung ist veraltet; seit rund 10 Jahren wurde dieser nicht mehr nachgeführt. uwe GEBO N2.6 Die kommunalen TWN-Konzepte nennen oft den ZS als Mittel, um die Wasserversorgung zu unterstützen. Der Zivilschutz selbst hat aber kein Material für diese Aufgabe. Er verfügt höchstens über Personal, um Wasser-Abgabestellen zu beschützen oder zu betreiben. N2.7 Die Belastbarkeit der Trinkwasservorkommen ist nicht klar. Somit nicht klar geregelt, ab welchen Pegelständen welche Einschränkungen bei der Trinkwassernutzung erforderlich sind. N2.8 Der Themenkreis "Schlachtung von Vieh infolge Wasserknappheit" ist unklar. Wer hätte den Lead, wenn diese notwendig würden? Ab wann würden diese stattfinden? N2.9 Die personellen Ressourcen beim lawa sind im Ereignisfall stark limitiert. N2.10 Zum Abfischen braucht es Spezialmaterial und es ist eine spezifische Ausbildung erforderlich. AdF oder AdZS können für diese Aufgabe ohne Ausbildung nicht einfach eingesetzt werden. N2.11 Angebaute Kulturen / Baumarten im Kanton Luzern sind nicht ausreichend robust gegenüber Trockenheit. Wasserversorgungen uwe lawa, Vet D lawa lawa Landwirte lawa (beratend) Die Regionalen Entwicklungsträger (RET) sorgen für die Erarbeitung und Aktualisierung von regionalen Wasserversorgungsplanungen, die Gemeinden stellen die Wassversorgung auch in Trockenzeiten sicher Der Kanton stellt die Aktualisierung des Inventars für Wasserversorgungsanlagen (Wasserversorgungsatlas) in Zusammenarbeit mit Partnern (Gemeinden, GVL, Wasserversorgungen) sicher. R-Massnahme Bei der Prüfung bzw. Genehmigung der Konzepte ist auf die realistischen Einsatzmöglichkeiten des ZS hinzuweisen. In Aus- und Weiterbildung C Bevölkerungsschutz thematisieren. Festlegen, ab welchen Ständen welche Einschränkungen erforderlich sind. R-Massnahme In Zusammenarbeit mit Landwirtschaft klären und Konzept dafür erarbeiten. Verzichtsplanung machen oder mehr Ressourcen beantragen. Abklären, welche Ausbildung es genau braucht und welche Ressourcen für Ausbildung und Abfischen erforderlich sind. Anpassung der angebauten Kulturen / angepflanzten Bäume. Umsetzung bis:

31 Nr. Beschreibung Defizit Hitzewelle N2.12 Der Kanton verfügt derzeit über keine Hitzepräventionspläne. Lead für Beseitigung der Defizite Zuständigkeit noch klären N2.13 Zuständigkeit noch klären N2.14 Es ist nicht geklärt, wer im Kanton zuständig ist, um KFS, "hitzefrei" für Schulen zu erlassen. Zudem ist nicht Schulträger klar, welche Voraussetzungen bestehen müssen, um (Kanton/ damit hitzefrei erlassenw werden kann. Gemeinden) N2.15 Der Sensibilisierungsgrad in den Gemeinden für das Thema Hitze ist unklar. Wer wäre der Ansprechpartner? Wer setzt was um? N2.16 Ungenügende Schulung / Ausbildung der Bevölkerungsschutz-Verantwortlichen der Gemeinden. Diese wissen z.b. nicht, dass es die KEL gibt. (Allgemeines Defizit) Waldbrand N2.17 Feuerverbote sind derzeit noch rein kantonal geregelt (eine Gefahrenstufe inkl. Massnahme für das ganze Kantonsgebiet gültig) N2.18 Feuerverbote: Im Internet sind unterschiedliche Karten des Bundes zu Feuerverboten verfügbar (BABS, BAFU, MeteoSchweiz) Dies kann verunsichern, da unklar ist, welche N2.19 Stufe/Informationen Die Feuerwehren sind jetzt noch gelten. nicht ausreichend gut ausgebildet/ausgestattet für Waldbrände. Vor allem, wenn Ereignisse in abgelegenen Orten stattfinden. Schnell ist dort eineinsatz von Helikoptern etc. erforderlich. Problematisch vor allem bei Brand von Schutzwäldern. N2.20 Bei einem Waldbrand ist das Schlagen von Brandschneisen nur im Flachland möglich, nicht in Berggebieten. N2.21 Unklar, ob es Bewilligungen braucht, damit Helikopter aus Gewässern Wasser entnehmen dürfen um Waldbrände zu löschen N2.22 Eine "Gefahren- und Risikokarte Waldbrand" fehlt derzeit noch für den Kanton Luzern. N3 Hochwasser N3.1 Die Entsorgung von grossen Mengen ölhaltiger Abfälle nach einem Hochwasser ist in bestehenden Merkblättern (Stand 2014) geregelt. Es ist unklar, inwieweit diese noch aktuell sind. Zuständigkeit noch klären KFS lawa lawa, KFS FWI lawa uwe lawa uwe ENRI Massnahmenvorschläge Pläne im Rahmen der Strategie Anpassung an den Klimawandel erstellen. Leistungsauftrag für Zivilschutz definieren, damit diese auf Basis der Hitzepräventionspläne eingesetzt werden können. R-Massnahme Zuständigkeiten abklären und Kriterien definieren und in einem Konzept festhalten. Einflugsloch über "Chef Bevölkerungsschutz" oder über Gemeindeverwaltung nutzen und in geeigneter Form informieren/sensibilisieren. Bevölkerungsschutz-Verantwortliche informieren/sensibilisieren. Anpassung in der Gesetztes- /VO -Revision Bev S Luzern Prüfung administrativ und geografisch sinnvoller Regionen (Durchsetzbarkeit der Massnahmen durch die Polizei steht im Vordergrund). Falls positiv, Regionenbildung und Weiterleitung BAFU Der KFS soll Druck bei AlertSwiss machen zwecks Harmonisierung --> BAFU soll direkt an BABS melden (AlertSwiss) Material überkantonal zur Verfügung stellen und koordinieren. Ausbildung bezüglich Waldbrandbekämpfung in das Ausbildungskonzept aufnehmen. Der Einsatz von Forstequipen erforderlich; die Arbeitsgruppe Waldbrand klärt dies. Der Einsatz der Equipen ist dann zu prüfen. Prozess klären; geeignete Gewässer ausscheiden, wo Entnahmen möglich sind Karte erstellen auf Basis Waldfunktionen, Topografie, Löschwasserversorgung, Nutzung. Die bestehenden Merkblätter zur Entsorgung von 2014 aktualisieren und ergänzen. N3.2 KFS Den KFS für die Umweltverschmutzung durch freigesetzte Öle etc. sensiblisieren und sicherstellen, dass bei Hochwasser frühzeitig eine Fachperson des uwe aufgeboten wird. N3.3 FWI Prüfen ob eine Übung zur Entsorgung grosser Mengen freigesetzter Öle etc. im Rahmen einer Hochwasserschutzübung möglich ist. N3.4 Eigentümer von möglichen Zwischenlagern für grosse Mengen ölverschmutzter Abfälle weigerten sich beim Hochwasser 2005 Zwischenlager auf ihrem Land einzurichten. Die Prozesse für das Festlegen von Zwischenlagern sind nachwievor ungeklärt. uwe ENRI Prozesse festlegen, wie Eigentümmer im Ereignisfall dazu verpflichtet werden können/sollen auf ihrem Land ein Zwischenlager anzulegen. Es ist zu prüfen, ob geeignete Plätze in Absprache mit den Eigentümern vorgängig identifiziert werden können. Der Einsatz des Notrechts und allfällige weitere Rechtfragen sind u.a. mit dem Rechtsdienst zu klären. Umsetzung bis:

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